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Ausgetrickst: So dreist betrügt ein Student Amazon

(Foto: ddp images)
(Foto: ddp images)

Mehrere Kilo Nudeln, Pesto, Nutella und Waschmittel: Der BWL-Student Robert, der seinen Nachnamen nicht nennen will, kauft regelmäßig beim Online-Riesen Amazon ein – ohne für die bestellten und gelieferten Waren zu bezahlen. Auf diese Weise konnte er über die Monate bereits mehrere hundert Euro sparen. Doch wie hat er das gemacht?

Die Masche des Übeltäters ist simpel: Nach der Lieferung der Lebensmittel reklamiert er diese bei Amazon wieder. Da sich für Amazon der Aufwand nicht lohnt, die Pakete zurückgeschickt zu bekommen – weil es sich um verderbliche Waren handelt – bekommt der Student nach seinem Einspruch das Geld zurückerstattet, darf die Lebensmittel aber behalten. Der Kundenservice soll laut des “Tagesspiegel”, der über die Geschichte berichtete, lediglich geantwortet haben: “Aufgrund der Umstände und der Beschaffenheit des Artikels ist eine Rückgabe ausnahmsweise nicht erforderlich.”

Guter Rat von Freunden

Auf diese Idee sei Robert aber nicht selbst gekommen. Stattdessen hätten ihm Freunde diesen fragwürdigen Tipp zum Sparen gegeben und es habe nicht lange gedauert, bis er es ausprobierte. Mittlerweile habe er damit bereits fünf- bis sechsmal Erfolg gehabt. Die Ersparnis ist immens.
Amazon ist gegen derartige Betrügereien machtlos, wie die Unternehmenssprecherin Christina Maukel erklärte, ohne auf die Masche selbst Bezug zu nehmen: “Die Rückgaberichtlinien von Lebensmitteln variieren je nach Art und Beschaffenheit des Produkts.”
Für Amazon bedeute es mehr Aufwand, die zurückgesendeten Waren wieder zu überprüfen und neu anzubieten, als den Geldbetrag abzuschreiben und die Lebensmittel dem Betrüger zu überlassen.

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Kein Kavaliersdelikt

Wer es Robert nachmachen will, macht sich jedoch unmittelbar strafbar, denn auch wenn das Sparen von mehreren hundert Euro verlockend ist, handelt es sich hierbei schlicht und ergreifend um Betrug.
Rechtsanwalt Arndt Kempgens erklärte nach einer Anfrage des “Tagesspiegel”, dass der Student zu keinem Zeitpunkt eine Kaufabsicht gehabt und das Unternehmen damit hintergegangen habe. Auch wenn eine Strafverfolgung in den wenigstens Fällen von Erfolg gekrönt ist, handelt es sich hierbei um ein schweres Vergehen, das den Täter teuer zu stehen kommen könnte.