Werbung
Deutsche Märkte schließen in 1 Stunde 50 Minute
  • DAX

    17.785,26
    +15,24 (+0,09%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.927,27
    +13,14 (+0,27%)
     
  • Dow Jones 30

    37.880,21
    +126,90 (+0,34%)
     
  • Gold

    2.405,10
    +16,70 (+0,70%)
     
  • EUR/USD

    1,0655
    -0,0019 (-0,18%)
     
  • Bitcoin EUR

    58.398,89
    -544,39 (-0,92%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Öl (Brent)

    83,08
    +0,39 (+0,47%)
     
  • MDAX

    26.061,30
    +134,56 (+0,52%)
     
  • TecDAX

    3.196,27
    -60,79 (-1,87%)
     
  • SDAX

    13.962,67
    -35,68 (-0,25%)
     
  • Nikkei 225

    38.079,70
    +117,90 (+0,31%)
     
  • FTSE 100

    7.856,85
    +8,86 (+0,11%)
     
  • CAC 40

    8.000,61
    +19,10 (+0,24%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.611,16
    -72,21 (-0,46%)
     

Ausgetretene Farbe bei Tesla ist schwach wassergefährdend

Grünheide (dpa) - Die vor knapp zwei Wochen ausgetretene Farbmischung in der Lackiererei von US-Elektroautobauer Tesla in Grünheide bei Berlin ist nach Behördenangaben schwach wassergefährdend.

«Ausgetreten ist eine zähflüssige Farbmischung, die im Rahmen der Elektrotauchlackierung zum Einsatz kommt. Sie ist laut unterer Wasserbehörde der Wassergefährdungsklasse 1 zuzuordnen», teilte der Brandenburger Landkreis Oder-Spree der Deutschen Presse-Agentur mit. Zu dieser Klasse zählen zum Beispiel bestimmte Laugen oder Säuren. Wassergefährdend nach Klasse 2 ist etwa Diesel. Altöl ist stark wassergefährdend nach Klasse 3.

15.000 Liter Behandlungsbad ausgetreten

Am 11. April waren bei Tesla laut Brandenburger Landesumweltamt 15.000 Liter Behandlungsbad aus der Elektrotauchlackierung ausgetreten. Die Behörde stuft dies als Betriebsstörung ein, nicht als Störfall. Eine Entsorgungsfirma pumpte die in einer Wanne aufgefangene Flüssigkeit ab. Am 12. April liefen demnach bei der Verladung zwei bis drei Liter auf die Zufahrt. Die Flüssigkeit sei mit Bindemittel aufgenommen worden. Der Landkreis wiederholte die Einschätzung, dass Boden und Grundwasser nicht verschmutzt wurden. Im Gegensatz zur Einstufung nach Wasserrecht ist der Lack nach Angaben des Landesumweltamts nicht gefahrstoffrechtlich eingestuft - deshalb handle es sich nicht um einen Störfall.