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Ausgangssperren, Restaurants, Hotels: Bund und Länder beraten am Montag über Ausnahme-Regeln für Geimpfte

Bund und Länder wollen auf einem gemeinsamen Impfgipfel am Montag offenbar über mögliche weitreichende Ausnahmen bei den Corona-Regeln für Geimpfte beraten.

Nach Informationen von Business Insider fordern einige Länder beispielsweise Öffnungen von Restaurants und Hotels nur für Geimpfte. Auch dass die geplante Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr, die mit Inkrafttreten der Corona-Notbremse des Bundes in allen Kreisen mit einer Inzidenz über 100 gelten soll, ausnahmslos für Geimpfte gelten soll, sehen einige Länder kritisch.

Denn zum einen sind in Deutschland immerhin bislang mehr als 17,2 Millionen Menschen erstmalig geimpft – also etwa jeder fünfte Deutsche. 5,6 Millionen davon haben auch ihre zweite Spritze erhalten und damit den vollen Impfschutz. Das Robert-Koch-Institut geht bislang davon aus, dass das Risiko, dass diese Menschen andere infizieren können, so gut wie nicht vorhanden ist.

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Zum anderen gibt es schon jetzt Ausnahmen für Geimpfte bei Testpflichten zur Einreise nach Deutschland oder beim Shoppen. Die Länder machen daher Druck, auch in anderen Bereichen Perspektiven aufzuzeigen, gerade dort, wo Einlasskontrollen gut möglich sind, beispielsweise eben in Restaurants, Hotels und Fitnessstudios. Bei Gaststätten und Hotels kommt hinzu, dass der Sommer vor der Tür steht und diese Branchen, die bisher noch gar keine Perspektive hatten, mehr Planbarkeit benötigen.

Eine Entscheidung soll dem Vernehmen nach aber am Montag nicht getroffen werden. Es sei lediglich ein Informationsgespräch unter anderem zum Thema Ausnahmen für Geimpfte, so ein hochrangiger Länder-Vertreter zu Business Insider.

Aber auch im Bund mehren sich die Stimmen, über weitere Perspektiven für Geimpfte zu diskutieren. So sei es zwar noch immer nötig, dass selbst Geimpfte Abstand halten und die Hygieneregeln einhalten, insbesondere mit Blick auf die Verbreitung von Virusvarianten und die beobachtenden Impfdurchbrüche, so SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese zu Business Insider. Weiter: "Um dynamisch und schnellstmöglich auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse reagieren zu können, haben wir im Infektionsschutzgesetz eine Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung mit Zustimmung von Bundesrat und Bundestag vorgesehen. Wir erwarten auf dieser Grundlage kurzfristig Ausnahmeregelungen auf Basis des gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes."