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Auftakt der Tarifverhandlungen für Volks- und Raiffeisenbanken

SULZBACH/TAUNUS (dpa-AFX) - Der Tarifmarathon in der deutschen Bankenbranche geht weiter: Am Dienstag beginnen im hessischen Sulzbach die Verhandlungen für gut 135 000 Beschäftigte von Genossenschaftsbanken.

Der Deutsche Bankangestellten-Verband (DBV) fordert bei 24 Monaten Laufzeit 6,1 Prozent mehr Geld pro Jahr sowie eine deutliche Erhöhung der Ausbildungsvergütungen. Außerdem will die Gewerkschaft eine Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit um eine Stunde auf 38 Stunden durchsetzen. Beim Thema mobiles Arbeiten dringt der DBV auf verbindliche Mindeststandards in den Instituten.

Der Verhandlungsführer des Arbeitgeberverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (AVR), Jürgen Kikker, dämpfte die Erwartungen. Er verwies am Montag in einer Mitteilung auf Herausforderungen und Risiken für Banken im Zusammenhang mit Digitalisierung und dem nachhaltigen Umbau der Wirtschaft. Erschwerend komme der Krieg in der Ukraine hinzu.

"Die hohen Gehaltsforderungen berücksichtigen dies nicht, sondern sind allein von dem Ziel geprägt, der Inflation entgegenzuwirken", fasste Kikker zusammen. "Hier ist seitens der genossenschaftlichen Bankenarbeitgeber offensichtlich noch viel Überzeugungsarbeit erforderlich, um einen tragfähigen Kompromiss zu finden." Der AVR vertritt rund 750 Volks- und Raiffeisenbanken sowie das genossenschaftliche Spitzeninstitut DZ Bank.

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Der DBV will möglichst zügig zu Ergebnissen kommen und lange Hängepartien wie zuletzt bei den Tarifverhandlungen für die privaten Banken vermeiden. Für etwa 140 000 Beschäftigte von Privatbanken in Deutschland wurde Anfang April nach mehr als neun Monaten Verhandlungen ein Abschluss erzielt. Wenige Tage zuvor hatten sich die Verhandler in der sechsten Runde auf einen neuen Tarifvertrag für 60 000 Beschäftigte von Landes- und Förderbanken sowie mehreren Sparkassen geeinigt.

Bei den Gesprächen für die Genossenschaftsbanken wird nach Arbeitgeberangaben auch die Gewerkschaft DHV als langjähriger Verhandlungspartner mit den bei ihr organisierten genossenschaftlichen Betriebsräten vertreten sein. Das Bundesarbeitsgericht hatte der DHV im Juni die Tariffähigkeit abgesprochen. (Az.: 1 ABR 28/20) Gegen das Urteil der höchsten deutschen Arbeitsrichter hat die DHV Verfassungsbeschwerde eingelegt.