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Zum Auftakt des großen Cum-Ex-Strafprozesses droht das Chaos

Der Hauptangeklagte Hanno Berger gibt an, verhandlungsunfähig zu sein. Das Gericht äußert Zweifel. Auch bei anderen Angeklagten gibt es Probleme.

Auf dem Festplatz „Gibber Kerb“ im Wiesbadener Stadtbezirk Biebrich war in diesem Jahr nicht viel los. Die traditionelle Kirmes fiel der Corona-Pandemie zum Opfer. Nun wird doch noch eine Halle errichtet – allerdings für ein gänzlich anderes Spektakel.

Am 20. Oktober will das Landgericht Wiesbaden dort die Hauptverhandlung in einem viel beachteten Steuerstrafverfahren beginnen. Die Säle im Gerichtsgebäude waren zu klein, deshalb weicht die Strafkammer in das Provisorium aus.

In dem Prozess geht es um den größten Steuerskandal der vergangenen Jahrzehnte. Jahrelang handelten Finanzinstitute Aktienpakete im Milliardenvolumen rund um den Dividendenstichtag mit dem einzigen Ziel, sich aus der Steuerkasse zu bedienen. Sowohl der eigentliche Aktionär als auch der Käufer ließen sich Kapitalertragsteuern „erstatten“, die nur einmal abgeführt worden waren. Der Schaden wird auf einen zweistelligen Milliardenbetrag beziffert.

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Es war ein langer Weg von der Aufnahme der Ermittlungen durch die Frankfurter Staatsanwaltschaft vor acht Jahren bis zum Beginn der Hauptverhandlung in drei Wochen. So sind von den ursprünglich acht Beschuldigten noch sechs Männer geblieben, die sich vor Gericht verantworten müssen. Der angeklagte Investor Raphael Roth ist verstorben, das Verfahren gegen einen Steuerexperten der Hypo-Vereinsbank (HVB) haben die Beamten eingestellt.

Wer von den Angeklagten tatsächlich erscheint, ist jedoch völlig offen. Der Hauptangeklagte Hanno Berger hat Deutschland verlassen, als die Fahnder Ende 2012 Kanzlei und Privaträume durchsuchten. Die Ankläger bezeichnen Berger in der Anklageschrift als „Spiritus Rector“, sie sehen in ihm den Drahtzieher der Geschäfte.

Doch Berger sieht sich nicht in der Lage, an der Verhandlung teilzunehmen – aus gesundheitlichen Gründen. Schon vor Wochen legte er dem Gericht dazu Atteste seiner Schweizer Ärzte vor.

Der deutschen Justiz reichte das offenbar nicht. Das Gericht soll Berger aufgefordert haben, sich von einem deutschen Arzt untersuchen zu lassen. Er solle einen Gesundheitscheck nahe der Schweizer Grenze machen, um die Reisestrapazen in Grenzen zu halten. Ob sich Berger darauf einlässt, scheint fraglich.

Kann der Angeklagte keine ausreichende Entschuldigung vorweisen, droht ein Haftbefehl. Auf Anfrage des Handelsblatts wollte sich sein Verteidiger dazu nicht äußern. In der Sache hält sich Berger für unschuldig und spricht von einem „Justizskandal“.

Händler der HVB aus London auf der Anklagebank

Mit dem Erscheinen von Paul Mora, dem weiteren zentralen Angeklagten, rechnet kaum ein Beobachter. Der gebürtige Neuseeländer hat sich in sein Heimatland zurückgezogen. Dem Vernehmen nach will er sich dem Verfahren in Deutschland nicht stellen. In Neuseeland muss er keine Auslieferung nach Deutschland befürchten.

Bei der HVB war Mora Chef des Londoner Desks, als die Cum-Ex-Deals für den vermögenden Privatkunden Raphael Roth abgewickelt wurden. Dokumente belegen, dass er einen engen Draht zu Berger hatte und genau wusste, dass die Profite aus der deutschen Steuerkasse stammten. Mit der Staatsanwaltschaft hat der Neuseeländer nicht gesprochen. Moras Verteidiger wollte sich auf Nachfrage nicht äußern.

Eine andere Strategie verfolgen die beiden Aktienhändler Martin S. und Nick D., einst ebenfalls im Dienst der HVB in London. Beide standen bereits in Bonn vor Gericht und zeigten sich dort kooperativ. Nach 40 Verhandlungstagen wurden sie zwar wegen Mittäterschaft und Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilt, kamen aber mit Bewährungsstrafen glimpflich davon.

Der Vorsitzende Richter bescheinigte ihnen einen großen Beitrag zur Aufklärung, der strafmildernd zu Buche schlug. Vor allem S. hatte tagelang doziert, wie Cum-Ex-Geschäfte funktionierten, woran man sie erkennen konnte und wer davon profitierte. S. hatte schon bei der Staatsanwaltschaft ausgepackt und dazu beigetragen, dass die Behörde rund 30 Ermittlungsverfahren einleiten oder forcieren konnte.

Die Verteidigerin von S., Hellen Schilling, ist deshalb irritiert, dass ausgerechnet ihr Mandant wieder auf die Anklagebank muss – obwohl viele Hundert Beschuldigte bislang nicht kooperieren. „Unser Mandant ist grundsätzlich bereit, diesen Weg weiter zu gehen. Allerdings ist das Verfahren in Wiesbaden strukturell mit dem in Bonn vergleichbar, und es gibt erhebliche inhaltliche Überschneidungen. Das Gericht wird zu entscheiden haben, welche Rechtsfolgen sich daraus ergeben“, sagte Schilling.

Anders als Berger und Mora werden S. und D. zusammen mit zwei früheren HVB-Bankern aus München auf der Anklagebank Platz nehmen – wenn es Corona erlaubt. D. muss aus Gibraltar anreisen, S. wohnt mit seiner Familie in Dublin. Aktuell gilt die irische Hauptstadt als Corona-Hotspot.