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Auf was man beim Black Friday achten sollte

Tolle Angebote und Sonderaktionen ohne Ende – Schnäppchenjäger fiebern in jedem Jahr dem Black Friday entgegen. Ende November ist es wieder soweit. Doch während der Rabattschlacht lauern auch Fallen. Wir verraten die Preistricks der Händler, damit Sie wirklich gute Deals machen.

Am 25. November ist in diesem Jahr Black Friday. (Bild: Getty Images)
Am 25. November ist in diesem Jahr Black Friday. (Bild: Getty Images) (Anna Blazhuk via Getty Images)

Technik, Kleidung, Haushaltswaren und mehr – am 25. November ist in diesem Jahr Black Friday. Gefolgt wird der am 28. November vom Cyber Monday, einem weiteren beliebten Angebotstag. Viele Händler bieten ab dem Black Friday sogar eine ganze Woche verbilligte Waren an.

Doch nicht alles ist so günstig, wie es scheint. Um wirklich preiswert einzukaufen, sollten Sie sich nicht einfach von der Schnäppchenwelle mitreißen lassen, sondern im Rabattgetümmel gut hinschauen.

Sparpreise genau prüfen

Wenn Händler mit nahezu unglaublich hohen Rabatten locken, heißt es vorsichtig sein. Ein beliebter Trick ist es nämlich, für den errechneten Rabatt die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Herstellers zugrunde zu legen.

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Die UVP werden aber auch als Mondpreise bezeichnet, weil die kaum ein Händler für seine Waren kassiert. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat in den vergangenen Jahren Stichproben gemacht. Ergebnis: Die mit 50 Prozent und mehr angegebenen Rabatte lagen in Wahrheit oft unter 20 Prozent.

Nicht unter Druck setzen lassen

Diese Masche ist im Internet auch außerhalb der Black-Friday-Woche überaus beliebt: Durch Zeit- und Mengenangaben zu Produkten sollen Kunden unter Druck gesetzt werden. "Nur noch drei Stück verfügbar", heißt es dann etwa.

Um den Kaufanreiz zu erhöhen, finden sich neben den Angeboten oft noch ablaufende Uhren – angeblich ist die Ware nur noch für sehr kurze Zeit verfügbar.

Lassen Sie sich nicht nervös machen – das ist schlicht und einfach nur ein beliebtes Marketing-Werkzeug. Oft gibt es genau diese Produkte auch anderswo, auch das ganze Jahr und manchmal sogar günstiger.

Das Verwirrspiel mit der geschenkten Mehrwertsteuer

Die geschenkte Mehrwertsteuer – auch das ist ein beliebtes Werbemittel, das von Händlern immer wieder gern genutzt wird. Wer jedoch glaubt, er bekäme bei einer solchen Aktion auf den Endpreis einen Rabatt in Höhe der Mehrwertsteuer von 19 Prozent, liegt nicht ganz richtig. Grund: Die Mehrwertsteuer wird auf den Nettopreis hinzugerechnet. Werden von dem so entstandenen Bruttopreis wieder 19 Prozent abgezogen, wäre der Nettopreis niedriger als zuvor. Die Verbraucherzentrale rechnet vor:

100 Euro netto plus 19 Prozent: Das Produkt kostet 119 Euro insgesamt.

119 Euro brutto minus 19 Prozent: Das Produkt kostet 96,39 Euro.

Wird zurück gerechnet und zahlt man an der Kasse die 100 Euro, beträgt der Rabatt nicht 19 Prozent, sondern exakt 15,966 Prozent.

Produktpakete mit Zubehör

Grundsätzlich sollte man sich bei all dem Angebotstrubel natürlich immer wieder fragen: Brauche ich das wirklich? Einmal mehr, wenn es sich um Produktpakete mit Zubehör bei Amazon handelt, berichtet Future Zone. Denn für Amazon sei es lohnenswert, vergünstigte Produkte in Paketen mit Zubehör zu verkaufen. Dann zahlen Kunden natürlich mehr, als für das eigentliche Hauptprodukt. Deshalb rät das Portal, sich nicht nur zu fragen, ob man das Zubehör wirklich braucht, sondern auch bei anderen Händlern zu schauen, ob das Zubehör dort günstiger zu haben ist.

Zwei Preissuchmaschinen und Widerrufsrecht nutzen

Grundsätzlich gilt auch in der heißesten Angebotswoche des Jahres: Immer Preise vergleichen! Die Verbraucherzentrale rät, dafür zwei Preissuchmaschinen zu nutzen. Denn Tests hätten gezeigt, dass es nicht "die eine beste Suchmaschine" gibt. Erst wenn sich ein Sonderangebot mit Suchen in zwei Preissuchmaschinen nicht unterbieten lasse, könne sich der Kauf lohnen.

Wer nach dem Kauf feststellt, dass es ein Produkt anderswo doch günstiger gibt und nicht mehr stornieren kann, dem bleibt das Widerrufsrecht. Davon können Kunden in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach der Lieferung Gebrauch machen. "Allerdings kann es sein, dass dafür Rücksendekosten anfallen. Die jeweiligen Vorgaben eines Händlers sollten Sie vor dem Kauf prüfen", so die Verbraucherzentrale.

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