Auf Autofahrer kommt Pkw-Maut und Kfz-Steuer-Senkung zu
Für Autobahnen und Bundesstraßen in Deutschland soll
künftig eine Pkw-Maut kassiert werden. Der Bundestag beschloss am
Freitag die umstrittenen Gesetze der großen Koalition, die zudem eine
Maut-Entlastung für Inländer über eine geringere Kfz-Steuer vorsehen.
Worauf müssen sich Autofahrer bei der Pkw-Maut
einstellen? Einige wichtige Punkte des Gesetzespakets:
Straßennetz: Inländer sollen für das knapp 13 000 Kilometer lange
Autobahnnetz und das 39 000 Kilometer lange Netz der Bundesstraßen
Maut zahlen. Pkw-Fahrer aus dem Ausland nur auf den Autobahnen.
Mautpreise für Inländer: Alle inländischen Autobesitzer müssen eine
Jahresmaut zahlen, die vom Konto abgebucht wird. Sie richtet sich
nach Größe und Umweltfreundlichkeit des Autos. Im Schnitt kostet sie
74 Euro, maximal 130 Euro. Benziner sind günstiger als Diesel.
Mautpreise für Fahrer aus dem Ausland: Für Ausländer gibt es neben
der genauso berechneten Jahresmaut eine Zehn-Tages-Maut für 5, 10
oder 15 Euro sowie eine Zwei-Monats-Maut für 16, 22 oder 30 Euro.
Ausgleich für Inländer: Inländer sollen für Mautzahlungen durch eine
geringere Kfz-Steuer wieder entlastet werden - auf den Cent genau.
Bei besonders schadstoffarmen Autos (Euro 6) ist es möglich, für Maut
und Steuer künftig etwas weniger zu zahlen als jetzt für die Steuer.
Besondere Fahrzeuge: Mautpflichtig sind auch Wohnmobile. Motorräder,
Elektroautos, Wagen von Behinderten und Krankenwagen sind mautfrei.
Kontrollen: Statt an Klebe-Vignetten sollen Mautzahler über das
Nummernschild ihres Autos zu erkennen sein. Kontrolliert werden soll
dies in Stichproben durch einen elektronischen Kennzeichen-Abgleich.
Daten sollen nur hierfür erfasst und schnell wieder gelöscht werden.
Strafen: Wer keine Maut zahlt und erwischt wird, muss eine Geldbuße
zahlen. Eine genaue Höhe nennt das Gesetz vorerst nicht. Geldbußen
sollen auch im Ausland eingetrieben werden.
Rückzahlungen: Inländer, die nachweisen wollen und können, dass sie
in einem Jahr nicht auf Autobahnen und Bundesstraßen gefahren sind,
können die Maut zurückfordern. Nachweis könnte ein Fahrtenbuch sein.