Attraktives Gehaltsplus: Muss ich mein Trinkgeld versteuern?
Ob beim Kellnern, Haare schneiden oder Taxifahren: In vielen solcher Berufe sind Trinkgelder üblich. Aber darf das Extra direkt in die Hosentasche wandern oder muss man das versteuern?
Muss ich eigentlich ein schlechtes Gewissen haben, wenn ich mein Trinkgeld einstecke, ohne das beim Finanzamt anzugeben? Die unbefriedigende Antwort: Das kommt darauf an.
Gerade bei Kellnern, Friseuren, Taxifahrern oder Handwerkern ist die Sachlage aber recht eindeutig. Denn ob Trinkgeld versteuert werden muss oder nicht, hängt bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern alleine davon ab, ob Kunden oder Gäste das Trinkgeld freiwillig «als honorierende Anerkennung» zahlen oder nicht. Darauf weist die Geschäftsführerin der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) Claudia Kalina-Kerschbaum hin. Solche Zuwendungen sind also in voller Höhe steuer- und beitragsfrei.
Metergeld und Co. müssen versteuert werden
«Hat der Arbeitnehmer hingegen einen Rechtsanspruch auf Trinkgelder oder Bedienzuschläge, sind diese vollumfänglich dem Arbeitslohn hinzuzurechnen», so Kalina-Kerschbaum. Und damit auch zu versteuern. Solche verpflichtenden Bedienzuschläge kennt Kalina-Kerschbaum zum Beispiel aus dem Gastgewerbe, im Möbeltransportgewerbe gibt es ähnliche gelagerte Trinkgelder, die sich Metergeld nennen.
Bei Unternehmern, die von ihren Kunden oder Gästen Trinkgeldern erhalten, gibt es die Unterscheidung nicht. Dort muss der Bonus in jedem Fall in der Buchführung erfasst werden. «Die Trinkgeldzahlungen erhöhen somit die Betriebseinnahmen und sind als Entgelt im Sinne des Umsatzsteuergesetzes in die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer einzubeziehen», sagt die BStBK-Geschäftsführerin.
Im Video: Soviel Trinkgeld zahlen die Deutschen ihren Paketboten