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Ataman legt Fokus auf Altersdiskriminierung - Grundgesetz ändern

BERLIN (dpa-AFX) -Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, will verstärkt gegen die Altersdiskriminierung vorgehen. "Wir müssen Altersdiskriminierung in Deutschland ernster nehmen als bisher", sagte Ataman dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Sonntag). Nach ihren Angaben betrafen etwa 15 Prozent der 45 000 Beratungsanfragen, die von 2006 bis zum November 2022 in der Antidiskriminierungsstelle eingegangen seien, dieses Feld. Dabei gehe es zum Beispiel um Schwierigkeiten bei der Jobsuche oder um nicht gewährte Kredite.

Gegen Altersdiskriminierung vorzugehen, sei auch deshalb schwierig, weil Betroffene kein Auskunftsrecht hätten und ein Prozessrisiko allein tragen müssten, beklagte Ataman. Helfen würde aus ihrer Sicht hier ein Klagerecht der Antidiskriminierungsstelle und der großen Verbände, die sich für ältere Menschen in Deutschland einsetzten.

Die Beauftragte plädierte zudem dafür, den Grundgesetzartikel 3 zu ergänzen. Dort ist festgelegt, dass niemand wegen einer Behinderung, seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Der Begriff "Lebensalter" sollte Ataman zufolge dort aufgenommen werden. "Erst dann wäre auch in unserer Verfassung klargestellt: Diskriminierung aufgrund des Alters ist nicht in Ordnung", betonte sie.