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Arbeitszeitbetrug rechtfertigt fristlose Kündigung

Vereinbarte Arbeitszeiten sollte jeder Mitartbeiter einhalten. Wer ein Zeiterfassungsgerät umgeht, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Foto: Peer Grimm

Viele Betriebe kontrollieren die Arbeitszeiten der Mitarbeiter mit Zeiterfassungsgeräten. Wer die Technik austrickst, um etwa länger als vorgesehen Pause zu machen, dem droht die fristlose Kündigung.

Manipuliert ein Arbeitnehmer seine Arbeitszeiten und umgeht das Zeiterfassungsgerät, rechtfertigt das eine fristlose Kündigung. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bezieht sich auf ein Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts (Az: 16 Sa 1299/13).

In dem verhandelten Fall hatte ein Arbeitgeber einen Metzger nach 25 Jahren entlassen. Grund war, dass der Mann das Zeiterfassungsgerät in der Firma manipuliert hatte. Die Beschäftigten müssen sich beim Verlassen des Produktionsbereichs abmelden und bei der Rückkehr wieder anmelden. Der Mann hatte den Chip in seiner Geldbörse gelassen und zusätzlich die Hand über das Portemonnaie gehalten. Auf diese Weise hatte er in eineinhalb Monaten Pausen von insgesamt mehr als 3,5 Stunden gemacht, ohne sich an- und abzumelden. Die Zeiten hatte der Arbeitgeber bezahlt.

Die Richter hielten die fristlose Kündigung für gerechtfertigt. Die Zeiterfassung piepe, wenn ein Mitarbeiter sich an- oder abmelde. Ein Versehen des Mannes sei ausgeschlossen. Dem Arbeitgeber sei es wegen des vorsätzlichen Betrugs auch nicht zumutbar, nur mit einer Abmahnung zu reagieren. Der Vertrauensbruch wiege schwerer als die lange Betriebszugehörigkeit. Das sei gerade auch deswegen der Fall, weil der Mitarbeiter nicht nur einmal, sondern wiederholt und systematisch Pausen gemacht habe, ohne die Zeiterfassung zu bedienen.