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Arbeitsrecht: Kann ich wegen Tattoos bei der Bewerbung abgelehnt werden?

Juristisches Halbwissen kann viel Ärger, Zeit und Geld kosten. Sie wollen Ihre Nerven und Ihr Portemonnaie lieber schonen? Dann ist unsere Kolumne "Kenne deine Rechte" genau das Richtige für Sie. Hier beantwortet Rechtsanwalt Pascal Croset von der Berliner Kanzlei Croset alle zwei Wochen eine Frage rund ums Arbeitsrecht.

Prinzipiell gilt: Ihr habt das Recht auf freie Entfaltung. - Copyright: getty images
Tattoos am Arbeitsplatz - kann das ein Problem sein? (Symbolbild: getty images)

Seit Anfang der Menschheitsgeschichte verzieren wir unsere Körper mit Symbolen und Mustern. Dabei sind die Motivationen genauso vielfältig, wie die Motive selbst. Ob einem Trend geschuldet oder dem Willen, einen Gedanken zu verewigen, ist nebensächlich. Diese Körperverzierungen begleiten Arbeitnehmer hautnah im alltäglichen Privat- und Berufsleben. Laut der "Apotheken Umschau" (Ausgabe 9/2019 B) war 2019 fast jeder fünfte Deutsche tätowiert. Besonders verbreitet sind Tattoos unter den 20- bis 29-Jährigen: Fast jeder Zweite von ihnen hat mindestens eines, wie aus einer Umfrage des Ipsos-Instituts hervorging.

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Doch was bedeutet eine Tätowierung für den Job? Immer wieder stellen Arbeitnehmer sich die Frage: Sind Tattoos am Arbeitsplatz ein Problem oder erlaubt? Wir haben die Antworten für Sie.

Eigene Entscheidung oder vom Chef abhängig?

Einige Chefs sind möglicherweise keine Fans von sichtbaren Tattoos oder Piercings. Aber haben Vorgesetzte eine gesetzliche Grundlage, um Ihnen das Tätowieren oder das Piercen der eigenen Haut zu verbieten?

Grundsätzlich gilt für jede Person in Deutschland Artikel 2 des Grundgesetzes: "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit." Was Sie mit Ihrem Körper machen, dürfen Sie selbst bestimmen. Tattoos sind also erst mal Privatsache, der Arbeitgeber darf diese weder verbieten noch daraus arbeitsrechtliche Schritte einleiten, Sie zum Beispiel kündigen.

Doch Vorsicht: Wie so oft in der Rechtsprechung gibt es auch hier einige wichtige Ausnahmen.

Gelten in bestimmten Branchen strengere Regeln?

Gerade bei Beamten oder im öffentlichen Dienst werden Tattoos häufig kritisch gesehen – vor allem, wenn diese während der Arbeit nicht abgedeckt werden können. Denn gerade Personen mit Uniformpflicht, zum Beispiel bei der Bundeswehr oder der Polizei, sollen eine neutrale Amtsführung verkörpern und den Staat repräsentieren. Beamte sollen ihre Persönlichkeit und Individualität also der Berufsausübung unterordnen – ein Tattoo könnte hier als Störfaktor wahrgenommen werden, der das Vertrauen in die Beamten minimiert.

So hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 14.05.2022 klargestellt: Es ist legitim, dass von Beamten in Uniform verlangt wird, keine Tätowierungen im "sichtbaren Körperbereich" zu haben und sich dort auch nicht tätowieren zu lassen. Der sichtbare Körperbereich umfasst dabei den Kopf, den Hals, die Hände und die Unterarme. Ein großflächiges Tattoo auf dem Rücken oder an anderen, abgedeckten Stellen wäre also grundsätzlich kein Problem.

Auch in der Privatwirtschaft gab es lange Zeit einige Branchen, in denen Tattoos offiziell oder inoffiziell verpönt waren. Gerade besonders auf Seriosität bedachte Branchen, wie etwa das Bank- und Finanzwesen oder auch Anwaltskanzleien, gingen davon aus, dass Kunden möglicherweise aus Tattoos negative Rückschlüsse ziehen würden.

Auch regionale Unterschiede zwischen Nord und Süd

Arbeitgeber haben das sogenannte Direktionsrecht, also das Recht, dem Arbeitnehmer auf Grundlage des Arbeitsvertrages Weisungen zu erteilen. Davon können Arbeitgeber auch Gebrauch machen, um Tattoos zu verbieten. Sie beriefen sich auf ihr berechtigtes Interesse an dem seriösen äußeren Erscheinungsbild der Mitarbeiter, welche die Firma repräsentieren.

Noch vor 20 Jahren hätte man hier ein Tattoos im sichtbaren Bereich als sicheren Verstoß gegen den Arbeitsvertrag eingestuft. Mittlerweile dürften sich auch hier die Einschätzungen geändert haben, Tattoos sind Teil des Alltags geworden. Allerdings gibt es sicherlich immer noch bestimmte Branchen und Regionen, in denen die Ansichten bezüglich Tätowierungen konservativer sind als in anderen. So gibt es hier ein Nord-Süd-Gefälle: Das Arbeitsgericht München ist strenger als Arbeitsgericht Hamburg oder Berlin.

Bevor Ihr Arbeitgeber Sie aufgrund Ihres Tattoos feuert, sollte in jedem Fall die Sichtbarkeit und Größe, das Motiv und die Intention des Tattoos geprüft werden – und ganz wichtig: die Bedeckungsmöglichkeit. Können Sie das Tattoo gut bedecken, zum Beispiel, indem Sie ein langärmliges Oberteil anziehen, kann Ihr Arbeitgeber Ihnen dann möglicherweise vorschreiben, dies bei der Arbeit zu tun.

Wann werden nicht sichtbare Tattoos zum Problem?

Es gibt allerdings auch Ausnahmen, in denen Tattoos für Beamte auch dann zum Problem werden, wenn sie nicht sichtbar sind: nämlich immer, wenn die Motive auf ihrem Körper eine Straftat oder eine Missachtung der Verfassung zum Ausdruck bringen. Auch Darstellungen sexistischer, gewaltverherrlichender oder rassistischer Motive können dafür sorgen, dass die charakterliche Kompetenz eines potenziellen Beamten infrage gestellt werden.

Das zeigt ein Beispiel aus September 2022: Hier bestätigte das Verwaltungsgericht Trier in einem Urteil, dass ein Bewerber für den Polizeidienst aufgrund seiner Tätowierung auf dem Rücken als nicht ausreichend geeignet eingestuft werden konnte. Der Bewerber trug auf dem Rücken den Spruch "Loyalty, Honor, Respect, Family". Der Schriftzug war zwar nicht sichtbar, ähnelte aber einem Wahlspruch der seit mehreren Jahren verbotenen, verfassungswidrigen und rechtsextremen Gruppierung "Blood and Honour". Die Nähe zur verfassungswidrigen Gruppierung machte den Bewerber daher ungeeignet für den Polizeidienst. Im Gegensatz dazu wäre ein nicht sichtbares Tattoos eines Schmetterlings oder einer Rose natürlich harmlos.

Totenkopf und "Aloha" wurden erlaubt

Anders erging es einem Bewerber, der ein Totenkopf-Tattoo auf dem Oberarm hatte. Im September 2021 entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Urteil, dass diese Tätowierung der Polizeikarriere dieses Bewerbers nicht im Wege stehe. Begründung: Das Totenkopf-Motiv sei in diesem Fall nicht gewaltverherrlichend, sondern stelle nur die Vergänglichkeit des Lebens dar. Erfolgreich war auch ein Anwalt, der seit 2013 darauf klagte, dass sein Mandant – ein bayerischer Polizist – sich das Wort "Aloha" auf der Haut verewigen durfte. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Beamten recht gegeben, das bayerische Innenministerium lenkte jetzt ein.

Ein Unternehmen der freien Wirtschaft hätte hingegen gegen nicht sichtbare Tattoos grundsätzlich keine Handhabe, da hier nicht die hohen Voraussetzungen an charakterliche Integrität und Staatstreue relevant sind, sondern lediglich die Arbeitsleistung.

Fazit

Grundsätzlich sollten Sie also stets überlegen, in welcher Branche Sie tätig sein wollen und ob hier bestimmte Körperstellen, wie zum Beispiel der Hals oder die Hände, ein geeigneter Ort für ein Tattoo wären. Tätowierungen an nicht sichtbaren Stellen sind jedenfalls nicht problematisch.

Im Zweifelsfall kann es helfen, vorher das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen, um potenzielle Missverständnisse und negative Reaktionen zu vermeiden. Zwar kann dieser Ihnen nicht verbieten ein Tattoo-Studio zu besuchen, aber zumindest wissen Sie dann vorher, wie er dies einschätzt und ob Sie mit einer gewissen Unzufriedenheit rechnen müssen.

Im Video: Anwendung vor allem in der Medizin - Schmerzfreie Tattoos