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Arbeitskräfte verlassen Deutschland oft aus Aufenthaltsgründen

NÜRNBERG (dpa-AFX) -Viele Arbeitskräfte aus dem Ausland kehren Deutschland vor allem aus aufenthaltsrechtlichen und beruflichen Gründen den Rücken. Das ergab eine Studie des Tübinger Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit, das dafür fast 1900 Arbeitskräfte über Facebook befragte. Demnach gab ein Viertel der Befragten an, Deutschland aus aufenthaltsrechtlichen Gründen verlassen zu haben. Etwa ein Viertel nannte berufliche Gründe wie das Ende einer befristeten Beschäftigung, Arbeitslosigkeit oder weil die berufliche Qualifikation nicht anerkannt wurde.

Auch eine fehlende soziale Integration gaben die Befragten häufig als Grund für die Rückkehr ins Heimatland an, wie die Bundesagentur am Mittwoch mitteilte. Zwei von drei hoch qualifizierten Fachkräften aus außereuropäischen Ländern erklärten demnach, Diskriminierung aufgrund ihrer Herkunft erfahren zu haben. "In vielen Fällen ist die Ausreise in einem Bündel an unterschiedlichen strukturellen und individuellen Faktoren begründet", erläutern die Autorinnen und Autoren der Studie. Die Ergebnisse wiesen daraufhin, wo hoher Handlungsbedarf bestehe.

"Bei der geplanten Reform der Fachkräfteeinwanderung brauchen wir schnellere, unbürokratischere Verfahren und zudem den gesellschaftlichen Konsens, Arbeitskräfte aus Drittstaaten auch willkommen zu heißen und sie zu integrieren", sagte BA-Vorständin Vanessa Ahuja.

Die Ergebnisse der Studie sprachen aber auch für Deutschland: So waren viele Befragte mit dem Gehalt und der Einhaltung der Arbeitnehmerrechte zufrieden. Die Auswertung ergab, dass zwei Drittel der Fachkräfte gerne nach Deutschland zurückkommen würden. Die Fachleute weisen aber daraufhin, dass das Ergebnis verzerrt sein könnte, weil sich möglicherweise vor allem Leute mit Rückkehrwunsch an der Befragung beteiligten. Diese soll Vorbereitung einer größer angelegten, repräsentativen Hauptstudie dienen, die in den kommenden Jahren belastbare Ergebnisse liefern soll.