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Arbeitgeber: Investitionsstau auflösen - Schuldenbremse nicht ändern

BERLIN (dpa-AFX) - Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer hat sich mit Blick auf das designierte neue SPD-Führungsduo dagegen ausgesprochen, die Schuldenbremse zu umgehen. Kramer erklärte am Montag, zwar müsse der "Investitionsstau" in Deutschland aufgelöst werden. "Man denke nur an marode Brücken und Straßen, fehlende Gleiskapazitäten, an die unzureichende Breitbandverkabelung und die vielen Löcher im Mobilfunknetz." Das bedeute aber nicht, dass die mühsam erreichte Einhaltung der Maastricht-Grenze zur Staatsverschuldung wieder durchbrochen oder die Schuldenbremse im Grundgesetz umgangen werden sollte.

"Die Reduzierung der deutschen Staatsverschuldung in den vergangenen Jahren hat erheblich zur Stabilität unseres Landes beigetragen und genießt in der Bevölkerung zu Recht hohe Akzeptanz", betonte Kramer. "Öffentliche Investitionen scheitern nicht am Geld, sondern sind eine Frage verschleppender Genehmigungsverfahren und der politischen Prioritäten." Die Schuldenbremse biete auch bei nachhaltiger Einhaltung der Maastricht-Kriterien genug reguläre Möglichkeiten, kreditfinanzierte Investitionen durchzuführen - ohne sie durch einen Nebenhaushalt zu umgehen, der zudem verfassungsrechtlich bedenklich wäre.

Beim Mitgliederentscheid um den SPD-Vorsitz hatten überraschend die GroKo-Skeptiker Norbert Walter-Borjans und Saskia Esken gewonnen. Sie fordern angesichts der schwächeren Konjunktur deutlich mehr Investitionen des Staates.

Die Schuldenbremse ist im Grundgesetz verankert. Sie besagt, dass der Bund auch weiterhin Kredite in kleinerem Umfang - von 0,35 Prozent des Bruttoinlandprodukts - aufnehmen darf, etwa um das Wachstum zu stärken.

Das arbeitgebernahe Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung hatte vorgeschlagen, die Schuldenbremse gegebenenfalls zu ändern, damit die öffentlichen Investitionen in Deutschland erheblich erhöht werden könnten. Nach den sogenannten Maastricht-Kriterien ist maximal eine Gesamtverschuldung von 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erlaubt.