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Apple unternimmt rechtliche Schritte gegen Radweg-Betreiber

(Bild: gettyimages)
(Bild: gettyimages)

Ein Touristikverein in Nordrhein-Westfalen ist ins Visier von Apple geraten. Der US-Konzernriese hat rechtliche Schritte gegen den Verein eingeleitet. Grund ist das neue Logo für einen Radweg, der durch ein Apfelanbaugebiet am Rhein führt.

Zank um den Apfel: Wenn es um das Markenlogo geht, versteht der US-Konzern Apple keinen Spaß. Das bekommt derzeit auch der Verein Rhein-Voreifel Touristik (RVT) zu spüren. Der will am 19. Mai seinen neuen Radweg „Rheinische Apfelroute“ eröffnen und hat für die 120 Kilometer lange Strecke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ein Markenlogo eintragen lassen. Ein angedeuteter roter Apfel mit einem grünen Blatt und einer Pfeilspitze soll Radfahrern künftig den Weg durch das rheinische Obst- und Gemüseanbaugebiet weisen.

Das Logo für die Radstrecke rief die Anwälte von Apple auf den Plan. Die legten gegen das Apfelroutensymbol Widerspruch ein, wie der Bonner General Anzeiger berichtete. Zu ähnlich sei das Logo des Radprojekts dem eigenen Markenlogo. Ende Februar erhielt der RTV dann Post aus Cupertino, Kalifornien. Apple teilte die Gründe für den Widerspruch gegen das Logo mit.

Das Logo soll Radfahrern künftig den Weg weisen. (Bild: Rhein-Voreifel Touristik (RVT))
Das Logo soll Radfahrern künftig den Weg weisen. (Bild: Rhein-Voreifel Touristik (RVT))

„Es würde zahlreiche Assoziationen mit dem Logo des Computerherstellers hervorrufen: Die Öffnung des Apfelrouten-Logos nach rechts, das abstrahierte grüne Blatt, das Wortelement ,APFELROUTE‘ sowie ein hohes Maß an klanglicher und schriftbildlicher Ähnlichkeit sind nur einige der Begründungen, die als Grundlage für den Widerspruch durch die das Unternehmen vertretende Anwaltskanzlei aufgeführt wurden“, so der RTV in einer offiziellen Stellungnahme zu der Angelegenheit.

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Man habe Rücksprache mit einem renommierten Markenrechtsanwalt in Bonn gehalten. Der sei der Auffassung, dass Apples Widerspruch nicht haltbar sei. Dennoch habe man sich gegen einen Rechtsstreit und für eine Abgrenzungserklärung entschieden.

Marken, die beim DPMA beantragt werden, können für 45 unterschiedliche Klassen von Waren und Dienstleistungen, wie etwa Elektronik, Telekommunikation oder pharmazeutische Erzeugnisse eingetragen werden. Was genau in jede der 45 Klassen fällt, regelt die sogenannte Nizza-Klassifikation. Je mehr Klassen für eine Marke eingetragen werden, desto teurer wird die Patentanmeldung.

Verein hofft auf Einsehen

Mit seiner Erklärung begrenzt der Touristikverein seine Eintragung der Wort- und Bildmarke „Apfelroute“ beim DPMA bei allen Waren- und Dienstleistungsklassen nun darauf, dass ausschließlich „auf einen Fahrradwanderweg durch die Apfelanbauregion Rhein-Voreifel“ Bezug genommen werde.

„Damit ist die Angelegenheit hoffentlich erledigt. Ein Rechtsstreit wäre sowohl aus finanzieller Sicht als auch aus personeller Sicht durch den Tourismusverein nicht zu stemmen“, so der Radwegbetreiber.

In 2011 hatte Apple schon einmal Widerspruch beim DPMA eingelegt. Grund war damals das Logo des Bonner Familien-Cafés Apfelkind, das einen weißen Kinderkopf in einem roten Apfel zeigt. Nach zwei Jahren Streit zwischen den Anwälten hatte der US-Konzern den Widerspruch seinerzeit schließlich zurückgenommen.

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