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Apple-Klatsche: Vestager hat zu hoch gepokert

Das Gericht der EU hebt die Entscheidung der EU-Kommission auf, dass Irland über 14 Milliarden Euro an Steuern nachzahlen muss. Das Urteil in erster Instanz beschädigt die Glaubwürdigkeit der EU-Kommission.

Es war Margrethe Vestagers spektakulärster Fall. Im August 2016 verdonnerte die EU-Wettbewerbskommissarin den US-Digitalkonzern Apple dazu, 13 Milliarden Euro plus Zinsen an Steuern an Irland nachzuzahlen. Den Gesamtbetrag von mittlerweile 14,3 Milliarden Euro musste Apple auf ein Sperrkonto überweisen – obwohl Irland das Geld gar nicht wollte. Apple-Chef Tim Cook bezeichnete die Brüsseler Entscheidung als „politischen Scheißdreck“. US-Präsident Donald Trump nennt Vestager seither nur noch „diese Steuer-Lady“.

An diesem Mittwoch muss Vestager, die sich wie kaum jemand anderer auf der Welt mit US-Tech-Konzernen angelegt hat, eine schwere Schlappe einstecken. Das Gericht der EU hebt ihre Nachzahlungsforderung von 2016 auf und stellt damit den gesamten Kampf Vestagers gegen die Steuertricks von Digitalkonzernen in Frage. Die Schlappe dürfte mit großer Wahrscheinlichkeit noch weiter gehende Auswirkungen haben.

Die Luxemburger Vorwürfe an der Arbeitsweise Vestagers erschweren den weiteren Kampf der EU-Kommission gegen die US-Digitalriesen. Spätestens Anfang kommenden Jahres will die EU-Kommission neue Regeln vorlegen, um die Marktmacht von Plattformen wie Google und Amazon einzuhegen. Diese werden nun absehbar besonders kritisch beobachtet werden. In der Welt steht die EU-Kommission nun wie eine Behörde da, die scharf schießt, ohne geltendes Recht zu beachten.

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Im Kampf gegen die Steuersparmodelle der US-Konzerne hatte Vestager zu einem Trick gegriffen. Sie nutzte das Wettbewerbsrecht, um Konzernen wie Apple, Starbucks und Fiat die rote Karte zu zeigen. Doch im Fall von Apple liege keine unerlaubte staatliche Beihilfe vor, entschieden nun die Richter in Luxemburg.

Für Vestager und die gesamte EU-Kommission ist das Urteil in erster Instanz eine bittere Niederlage. Selbst wenn die EU-Kommission in Berufung gehen sollte, ist es unwahrscheinlich, dass sich das Urteil aus Luxemburg deutlich ändert. Apple und Irland können ihren Sieg dagegen auskosten. Denn der Richterspruch bedeutet auch, dass es sich die EU-Kommission sehr gut überlegen muss, ehe sie eine Digitalsteuer einführt, wie sie im Gespräch ist. Irland kann mit Genugtuung zur Kenntnis nehmen, dass die Ausgestaltung der nationalen Steuerpolitik fest in nationaler Hand bleibt.

Für die Rechtsanwälte von Apple ist die Entscheidung keine Überraschung. Sie gingen von Anfang an davon aus, dass die EU-Kommission über keine gute Rechtsgrundlage für ihren Kampf gegen Steuersparmodelle verfügte.

Indem Vestager den Bürgern suggeriert hat, für Steuergerechtigkeit zu sorgen, hatte sie es zu hoher Bekanntheit und Popularität in der EU geschafft. Mit ihrem Kniff, Beihilferecht anzuwenden, hatte die Dänin hoch gepokert – und nun verloren.

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