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Apple darf nicht sagen, dass alle iPhones verfügbar sind

Qualcomm hatte im Dezember ein Verkaufsverbot für die iPhone-Modelle 7, 8 und X in Deutschland erstritten. Bisher waren die betroffenen Modelle jedoch auf den Websites vieler Mobilfunk-Anbieter und Händler bestellbar. Foto: Lino Mirgeler
Qualcomm hatte im Dezember ein Verkaufsverbot für die iPhone-Modelle 7, 8 und X in Deutschland erstritten. Bisher waren die betroffenen Modelle jedoch auf den Websites vieler Mobilfunk-Anbieter und Händler bestellbar. Foto: Lino Mirgeler

Alle iPhone-Modelle bleiben bei Netzbetreibern und Resellern verfügbar - das hatte Apple nach dem verlorenen Patentstreit mit dem Chipkonzern Qualcomm bekanntgegeben. Muss der Konzern diese Aussage nun korrigieren?

München (dpa) - Apple darf in seinem Patentstreit mit dem Chipkonzern Qualcomm nicht mehr behaupten, dass nach einem Verkaufsverbot für einige ältere iPhone-Modelle in Deutschland alle Telefone bei Mobilfunk-Anbietern und anderen Händlern verfügbar bleiben.

Diese Aussage sei irreführend, entschied das Landgericht München nach dpa-Informationen in einer einstweiligen Verfügung auf Antrag von Qualcomm.

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Qualcomm hatte im Dezember ein Verkaufsverbot für die iPhone-Modelle 7, 8 und X in Deutschland erstritten. Es wurde Anfang Januar vollstreckt, nachdem Qualcomm eine Sicherheitsleistung von gut 1,3 Milliarden Euro hinterlegt hatte - für den Fall, dass Apple das Berufungsverfahren gewinnen sollte.

Apple hatte schon im Dezember erklärt, dass während des Widerspruchsverfahrens in seinen eigenen Stores die iPhones 7 und 8 nicht verfügbar sein werden. Das iPhone X hatte Apple in seinem eigenen Angebot bereits durch das neue XS ersetzt. Dagegen würden alle Modelle bei Netzbetreibern und Resellern an 4300 Standorten verfügbar bleiben, hieß es. Als das Verkaufsverbot im Januar in Kraft trat, verwies Apple noch einmal auf die Stellungnahme von Dezember.

Qualcomm hatte dagegen darauf verwiesen, dass Apple in dem Urteil von Dezember auch verpflichtet worden sei, die Geräte aus den Vertriebskanälen zurückzurufen.

Am Montag (21. Januar) waren die betroffenen iPhone-Modelle weiterhin auf den Websites vieler Mobilfunk-Anbieter und Händler bestellbar. Dies könnte zum Beispiel dadurch möglich sein, dass sie nicht bei Apple direkt, sondern bei Zwischenhändlern in anderen Ländern bezogen werden. Für Qualcomm untergräbt ein weiterer Verkauf der Geräte den Effekt des Urteils von Dezember, für das der Chipkonzern viel Geld hinterlegen musste.

Der Streit begann vor rund zwei Jahren, als Apple seinem Zulieferer Qualcomm in einer Klage überhöhte und unfaire Lizenzforderungen für Patente vorwarf. Der Chipkonzern konterte mit dem Vorwurf von Patentverletzungen. Neben Deutschland gibt es Verfahren auch in China, ein Prozess in Kalifornien ist für Mitte April angesetzt.

Parallel läuft in Kalifornien ein Prozess zur Klage der US-Wettbewerbsaufsicht FTC gegen Qualcomm, in der es um das Geschäftsmodell des Chipkonzerns - und damit auch das Verhältnis zu Apple - geht.

Von Apple gab es zunächst keinen Kommentar zu der einstweiligen Verfügung vom vergangenen Donnerstag. Qualcomm erklärte am Wochenende dem Finanzdienst Bloomberg, die Entscheidung spreche für sich. Das Landgericht teilte mit, es gebe derzeit keine Informationen zu dem Fall heraus.