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Anwalt Eckart Seith: Aufklärer und Feindbild

Bis zu 58 Millionen Euro fordert die Schweizer Bank J. Safra Sarasin vom Anwalt des Drogerieunternehmers Erwin Müller. Zudem erhält Seith Drohschreiben.

Banker und Kollegen ächten Seith wie einen Aussätzigen Foto: dpa
Banker und Kollegen ächten Seith wie einen Aussätzigen Foto: dpa

Anfeindungen sind für Eckart Seith nichts Neues. Seitdem der Stuttgarter Jurist vor sieben Jahren das Mandat des Drogerieunternehmers Erwin Müller übernahm, hat er Ärger: Banker und Kollegen ächten Seith wie einen Aussätzigen. Viele aus der Geldbranche sehen ihn als Nestbeschmutzer.

Die Schweizer Justiz setzte den heute 63-Jährigen sogar auf die Anklagebank. Vom Vorwurf der Wirtschaftsspionage wurde Seith freigesprochen, wegen Geheimnisverrat erhielt er eine Bewährungsstrafe. Er nannte das Urteil „schmutzig“ und legte Berufung ein.

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Nun hat die Bank J. Safra Sarasin in einem „Rechtsbegehren“ eine exorbitante Forderung gestellt: Potenziell 58 Millionen Euro Schadensersatz verlangt die Bank von Seith und zwei ehemaligen Angestellten, die sich mit ihm zusammengetan hatten.

Der vermeintliche Geheimnisverrat des Trios habe die Bank so viel Geld gekostet. Am 28. Februar 2020 schickten die Bankanwälte das Schreiben an das Friedensrichteramt in Oberägeri.

Die Szenen des Falls wirken wie aus einem Film über die italienische Mafia, aber sie spielen in der Welt einer Schweizer Bank. J. Safra Sarasin half Investoren dabei, den deutschen Staat auszunehmen. Mit sogenanntem Cum-Ex-Handel wurde den Finanzämtern vorgegaukelt, es gebe zwei Eigentümer ein und derselben Aktie. Einer von ihnen führte eine Kapitalertragsteuer ab, beide ließen sie sich diese „erstatten“.

Sarasin bot Fonds an, bei denen die zweistelligen Renditen der Investoren direkt aus der deutschen Steuerkasse stammten – insgesamt 462 Millionen Euro. Seith war maßgeblich daran beteiligt, dies aufzudecken.

Sein Wirken war nicht ganz uneigennützig. 2013 kam Erwin Müller zu ihm. Der Drogerieunternehmer hatte zweimal je 50 Millionen Euro in Cum-Ex-Fonds investiert. Müller gibt bis heute an, nicht gewusst zu haben, dass es sich dabei um Cum-Ex-Produkte handelte. Die Rendite von jeweils gut zehn Prozent strich er ein.

Beim dritten Mal investierte er wieder 50 Millionen Euro, diesmal vermittelt von Sarasin. Dann ging alles schief.

Insider bei Sarasin gefunden

Das Finanzamt verweigerte die Steuererstattung, Müller wartete nicht nur vergeblich auf die Rendite, sondern verlor seinen Einsatz. Die Bank wartete auf die 25 Millionen Euro, die er sich für das Geschäft geliehen hatte. Müller wandte sich an Seith.

Dem Anwalt gelang dann etwas Erstaunliches. Seith fand einen Insider bei Sarasin. Der Jurist hatte intern vor großen Risiken mit Cum-Ex gewarnt, war aber nicht durchgedrungen. Davon erzählte er Seith – und gab ihm ein Gutachten, das Müller große Chancen auf Schadensersatz zusprach.

Seith nutzte das Dokument, um Sarasin zu verklagen, und gewann. Die Bank musste 55,8 Millionen an Müller zahlen, Anwaltskosten für Seith inklusive. Hinzu kamen eigene Prozesskosten.

Weil Seith belastende Bank-Dokumente auch an die Staatsanwaltschaft Köln weiterreichte, kamen Verfahren gegen Verantwortliche bei Sarasin wegen Steuerhinterziehung ins Rollen – und Investor Müller konnte erfolgreich vor Gericht argumentieren, er sei betrogen worden. Auf Handelsblatt-Nachfrage wollte die Bank nichts zu dem Streitfall sagen.

Drohschreiben an Seith

In dem Rechtsbegehren erklärt sich ihre Logik so: Seith soll zahlen, weil Sarasin ohne sein Handeln niemals den Schadensersatz und all die Anwaltshonorare hätte zahlen müssen, die in der Affäre Cum-Ex zu zahlen waren. Seith habe dabei mit illegal erlangten Informationen operiert, das habe das Schweizer Strafgericht bestätigt.

Seith hält die Klage für absurd. „Die Bank glaubt offenbar, dass ein deutsches Zivilgericht auf Grundlage eines wahrheitswidrigen Vortrags entscheidet. Sehr seltsam.“ Sarasin habe ihn nun aufgefordert, eine Verjährungsverzichtserklärung abzugeben, um die potenzielle Millionenforderung gegen ihn offenzuhalten.

Die Sarasin-Attacke ist ein Ärgernis für Seith, größere Sorgen bereitet ihm aber ein Drohschreiben, das angeblich von einer Schweizer Bank stammt. Seith wolle mit seinem Cum-Ex-Prozess der Schweizer Finanzszene eins auswischen, ist dort zu lesen.

Er solle damit aufhören. „Machst du es nicht, werden wir dieses Mal nicht nur dein Auto bearbeiten“, steht in dem Brief. Im Detail beschreibt der Verfasser, was mit Seith und seiner Familie passieren könnte.

Seith hat sofort Strafanzeige erstattet. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart.

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