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Anträge gegen Schließung von Tattoo- und Fitnessstudios abgewiesen

HAMBURG (dpa-AFX) - Das Verwaltungsgericht Hamburg hat die Eilanträge von Betreibern mehrerer Fitnessstudios und eines Tattoo-Studios abgelehnt, die sich nach dem jüngst verfügten Teil-Lockdown gegen ihre Schließung wehrten. Wie die Kammer am Freitag mitteilte, verstößt die seit Montag geltende Regelung nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Zudem sei davon auszugehen, dass die Maßnahme einen spürbaren Beitrag zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus leiste.

In diesem Zusammenhang sei auch zu berücksichtigen, dass es mittlerweile zahlreiche staatliche Förder- und Unterstützungsmaßnahmen für von Corona-Maßnahmen betroffene Unternehmen gebe, hieß es weiter. Gegen die Entscheidung können die Antragsteller jeweils Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht erheben.

Wegen rasant gestiegener Neuinfektionen mussten am Montag unter anderem alle Restaurants und Kneipen, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo- und Fitnessstudios sowie Kinos bis Ende des Monats wieder schließen.