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Anträge auf Corona-Wirtschaftshilfen bis Dezember nun möglich

BERLIN (dpa-AFX) - Von der Corona-Pandemie belastete Unternehmen können ab sofort die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe beantragen - das zentrale Kriseninstrument der Bundesregierung. Konkret geht es um die Überbrückungshilfe III Plus, und zwar für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Mittwoch in Berlin mit.

Die deutsche Wirtschaft habe über den Sommer eine "beeindruckende Aufholjagd" hingelegt, hieß es. Dennoch gebe es weiterhin Bereiche, die unter Corona-bedingten Einschränkungen litten. Diese Firmen könnten die verlängerte Überbrückungshilfe III Plus weiter in Anspruch nehmen. Antragsberechtigt sind wie zuvor Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. Bei der Überbrückungshilfe werden fixe Betriebskosten erstattet. Verlängert wird laut Ministerium auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbstständige.