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Anton Schlecker darf auf milderes Urteil hoffen

Im Bankrott-Prozess gegen Anton Schlecker will der Richter eine Liste von Anklagepunkten fallen lassen. Das würde das mögliche Strafmaß reduzieren – heißt aber auch, dass Schlecker kaum ungeschoren davon kommt.

Es war für Anton Schlecker ein guter und zugleich ein schlechter Prozesstag. Der Vorsitzende Richter am Stuttgarter Landgericht legte am Montag eine Liste mit Klagepunkten vor, die fallengelassen werden sollen – dadurch würde sich das mögliche Strafmaß wesentlich reduzieren. So würden bestimmte Rechnungen, die Schlecker für seine Kinder beglich, aus dem Raster des Verfahrens fallen.

Der Ex-Drogeriemarktkönig steuert in dem Bankrottverfahren gegen ihn damit auf ein relativ mildes Urteil zu. Aber ungeschoren wird er kaum davonkommen. Denn der Vorschlag des Richters basiert auf Basis des Paragrafen 154 der Strafprozessordnung. Danach kann die Staatsanwaltschaft einige Anklagepunkte fallen lassen, wenn zu erwarten ist, dass diese gegenüber den anderen Anklagepunkten nicht ins Gewicht fallen. Heißt mit anderen Worten: Andere Vorwürfe bleiben bestehen und können zu einem Urteil führen.

Die Staatsanwaltschaft wirft Schlecker unter anderem vorsätzlichen Bankrott vor – er soll von 2010 bis Anfang 2012 mehr als 25 Millionen Euro aus der Firma gezogen und an seine Familie verlagert haben, obwohl er dies wegen drohender Zahlungsunfähigkeit nicht hätte tun dürfen. Fielen besagte Rechnungen raus, würde die mögliche Schuld von Schlecker beträchtlich schrumpfen.

Knackpunkt in dem Verfahren ist die Frage, ab wann genau die Zahlungsunfähigkeit drohte und Schlecker davon wusste. Die Ankläger gingen bisher vom 31. Dezember 2009 aus, änderten kürzlich aber ihren Standpunkt und sprechen jetzt nur noch von Ende 2010. Der Vorsitzende Richter Roderich Martis nannte Januar 2011 als Zeitpunkt. Je später der Termin, desto mehr schrumpft die mögliche Schadenssumme. Selbst die Verteidigung hatte kürzlich eingeräumt, dass die Firmenpleite im späteren Verlauf des Jahres 2011 wohl absehbar war – der April 2011 wäre aus Sicht von Schleckers Verteidiger Norbert Scharf als Datum annehmbar.

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Der größte Teil der Schadenssumme entfiel bisher auf Rechnungen, die Schlecker für Arbeiten einer Logistikfirma seiner Kinder Meike und Lars bezahlte – die Stundensätze sollen überzogen hoch gewesen sein. Die beiden Kinder sind mitangeklagt. Anklagepunkte wegen Zahlungen an diese Firma fielen bei Kürzung der Vorwurfsliste großteils weg, aber eben nicht komplett. So wurden die ohnehin schon hohen Stundensätze zum März 2011 sogar noch angehoben – dass Schlecker solch überhöhte Rechnungen beglich, dürfte ihm das Gericht zur Last legen. Zudem setzte er zu diesem Zeitpunkt ein Sanierungskonzept der Unternehmensberatung Wieselhuber bewusst nicht mehr konsequent um.

Die Staatsanwaltschaft will bis nächste Woche entscheiden, ob sie der Kürzung der Vorwurfsliste zustimmt. Tut sie das nicht, würden alle Klagepunkte wie bisher weiterverhandelt. Die Wahrscheinlichkeit, dass Schlecker in diesen Punkten vom Gericht für schuldig befunden wird, würde aber gegen null sinken. Ein Urteil in dem Mammutverfahren könnte frühestens Mitte November gefällt werden, auch weil der Verteidiger von Maike Schlecker noch einige Beweisanträge stellte und die Bestellung eines zusätzlichen Gutachters beantragte. Darüber muss das Gericht am kommenden Montag entscheiden. Anton Schleckers Verteidiger will zudem weitere Beweisanträge stellen.

Für die beiden Schlecker-Kinder ist besonders brenzlig, dass sie drei Tage vor der Pleite von Schlecker im Januar 2012 als Gesellschafter der Logistikfirma LDG sieben Millionen Euro im Vorgriff auf erwarteten Gewinn entnahmen, obwohl die LDG ausschließlich für den Schlecker-Konzern arbeitete und damit ihre Geschäftsgrundlage verlor. Das Geld wurde zwar an den Insolvenzverwalter zurückgezahlt, aber das dürfte die Tat nicht ungeschehen machen.

Lehnt das Gericht ein zusätzliches Gutachten ab und schließt kommenden Montag die Beweisaufnahme, könnte es Mitte November zu den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung kommen.