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Anteilseigner beim eigenen Arbeitgeber werden

Aktiengesellschaften haben oft Beteiligungsprogramme für Beschäftigte. Der geldwerte Vorteil muss versteuert werden.
Aktiengesellschaften haben oft Beteiligungsprogramme für Beschäftigte. Der geldwerte Vorteil muss versteuert werden.

Beschäftigte von börsennotierten Unternehmen können häufig von Mitarbeiteraktien profitieren. Was sie dabei beachten sollten.

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Siemens, Deutsche Post, Continental oder SAP - viele Unternehmen in Deutschland sind an den Börsen notiert. Manche Aktiengesellschaften bieten Mitarbeitern an, Anteilseigner zu werden und Mitarbeiteraktien zu erwerben.

Die Philosophie dahinter: Mitarbeiteraktien tragen dazu bei, dass Beschäftigte sich mit ihrem Unternehmen identifizieren und sich ihre Motivation erhöht.

«Es gibt Firmen, die bestimmte Aktien exklusiv für ihre Beschäftigten anbieten, sie hausintern bewerben und dafür sogar eine eigene Hotline schalten», sagt Norbert Kuhn vom Deutschen Aktieninstitut in Frankfurt am Main. Wie im Einzelnen das Mitarbeiteraktienprogramm aussieht, ist von Firma zu Firma verschieden.

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Rabatt für Wertpapiere

Beliebt ist zum Beispiel das Modell, Mitarbeitern Aktien mit einem Rabatt zu verkaufen. «Kostet eine Aktie etwa 100 Euro, wird ein Nachlass von beispielsweise 30 Prozent gewährt», erklärt Kuhn. Eine andere Variante ist das sogenannte Share-Matching: Wer eine bestimmte Anzahl von Aktien seines Unternehmens erwirbt, bekommt vom Arbeitgeber nach einem bestimmten Zeitraum, etwa zwei Jahren, eine weitere gratis dazu.

Aus Sicht von Kuhn sind Mitarbeiteraktien ein «gutes Instrument, damit Menschen mit Aktien in Berührung kommen.» Denn immer noch zeigten sich viele in Deutschland gegenüber dem Börsengeschehen eher zurückhaltend. Während nur 15 Prozent der Bundesbürger direkt am Aktienmarkt agierten, seien es in den USA immerhin 54 Prozent der dort lebenden Menschen.

Geldwerter Vorteil unterliegt der Steuer

Wer Mitarbeiteraktien von seinem Arbeitgeber vergünstigt erwirbt, hat einen geldwerten Vorteil. Ebenso wie das Gehalt muss er versteuert werden. Dabei gibt es aber eine Freigrenze von 360 Euro, die bald auf 720 Euro erhöht werden soll. «Das bedeutet, dass bis zu diesem Betrag auf Vergünstigungen wie etwa Gratisaktien keine Abgaben zu zahlen sind», sagt Kuhn.

Gewinne aus Mitarbeiteraktien sind ebenfalls zu versteuern. «Das gilt für die jährlichen Dividenden und für Kursgewinne», so Kuhn. Hierauf fallen Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent sowie eventuell Kirchensteuer an.

Im Rahmen des Sparerfreibetrags können Anleger bis zu 801 Euro pro Jahr kassieren, ohne Steuern zahlen zu müssen; bei gemeinsam veranlagten Ehepaare sowie eingetragenen Lebenspartnern sind es 1602 Euro. Bei der Depotstelle müssen Anleger einen Freistellungsauftrag einreichen. «Werden die Aktien verkauft, fallen die üblichen Kapitalertragssteuern an, sobald der Freistellungsauftrag erschöpft ist», erklärt Sally Peters vom Institut für Finanzdienstleistungen (iff) in Hamburg.

Klumpenrisiko vermeiden

Für Mitarbeiteraktien sprechen die eingeräumten Rabatte oder die Aktien, die der Arbeitgeber beim Share-Matching dem Beschäftigten spendiert. Ein Nachteil kann das Klumpenrisiko sein, das entsteht, wenn die Geldanlage sich vor allem auf ein Wertpapier stützt.

«Geht es der Firma schlecht, ist nicht nur der Arbeitsplatz, sondern auch das Vermögen gefährdet», so Peters. Denn der Kurs von Aktien schwankt naturgemäß. «Eine Vergünstigung heißt nicht, dass ich nicht trotzdem Verlust machen kann», betont die iff-Expertin.

Um dieses Risiko zu senken, rechnet es sich, wenn Beschäftigte in ihrem Depot neben der Einzelaktie ihres Arbeitgebers auch Anteile an anderen Unternehmen oder noch besser an breit streuenden ETFs haben. Parallel zum Aktienprogramm ihres Unternehmens können sich Beschäftigte einen Indexfonds-Sparplan zulegen.