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Auch Anleihegläubiger sollen nun gegen Volkswagen klagen

Anlegerschützer fordern Anleihebesitzer auf, sich für eine Klage gegen den Autobauer zu registrieren. Volkswagen hält vermeintliche Ansprüche für unbegründet.

Mehr als fünf Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals wollen Anlegerschützer und Rechtsanwälte nun auch eine Klage der Anleihegläubiger gegen Volkswagen auf den Weg bringen. „Der gesamte Komplex wird nur dann beendet werden können, wenn auch für die Investoren eine Lösung gefunden wird“, sagte Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz (DSW), bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Stichting Volkswagen Claim und den beteiligten Anwaltskanzleien in Frankfurt.

Nach den Aktionären beklagen nun auch die Anleihegläubiger, dass Volkswagen den Kapitalmarkt zu spät über Abgasmanipulationen bei bestimmten Dieselfahrzeugen informiert habe. Am 22. September 2015 gab der Konzern per Ad hoc-Mitteilung bekannt, die „Aufklärung von Unregelmäßigkeiten einer verwendeten Software bei Diesel-Motoren mit Hochdruck voranzutreiben“. Eine illegale Abschalteinrichtung hatte bei bestimmten Fahrzeugen dafür gesorgt, dass die Schadstoffemissionen auf dem Prüfstand geringer aussahen als im regulären Straßenverkehr.

Als der Skandal publik wurde, verlor die Volkswagen-Aktie zwischenzeitlich deutlich an Wert. Aber auch die Anleihegläubiger seien geschädigt worden, so die Argumentation der neuen Initiative: Hätten die Marktteilnehmer von den unzulässigen Abschalteinrichtungen gewusst, hätten VW und verschiedene Tochtergesellschaften ihre Anleihen nicht zu so niedrigen Zinsen an den Markt bringen können. „Hätte VW die Öffentlichkeit zum gesetzlich vorgeschriebenen Zeitpunkt über die Manipulation informiert, wäre ein höherer Anleihezins fällig geworden“, sagte Klaus Nieding, Vorstand der Kanzlei Nieding+Barth.

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Henning Wegener, Vorstand der Stichting Volkswagen Investors Claim, betonte jedoch, dass seine Stiftung kein Interesse an einem langen Verfahren habe: „Unser Ziel ist ein außergerichtlicher Vergleich mit Volkswagen. Damit könnte auch der Autobauer zügig mit der Vergangenheit abschließen.“

Parallelen zum Kapitalanleger-Musterverfahren der Aktionäre

Die Anleihegläubiger dürften mit Interesse das Kapitalanleger-Musterverfahren der Aktionäre, das die Fondsgesellschaft Deka als Musterkläger vor dem Oberlandesgericht Braunschweig führt (Az. 3 Kap 1/16), verfolgen. Dort wird derzeit erörtert, inwieweit den Aktionären Schadenersatz zusteht. Auch hier geht es im Kern um die Frage, ob der Autobauer den Kapitalmarkt rechtzeitig informiert hat.

Volkswagen vertritt in Braunschweig den Standpunkt, seine Publizitätspflichten im Zusammenhang mit der Dieselthematik ordnungsgemäß erfüllt zu haben. Der Konzern sieht daher keine Grundlage für die von den Aktionären geltend gemachten Ansprüche. Es deutet sich deshalb kein Vergleich zwischen den Beteiligten an.

„Wir haben bislang keine Kenntnis über eine neue Klage von Anleihegläubigern. Daher können wir uns diesbezüglich nicht weiter im Detail äußern“, sagte ein Volkswagen-Sprecher dem Handelsblatt. Man halte aber auch vermeintliche Ansprüche, die Anleihegläubiger geltend machen könnten, für unbegründet. „Wir würden uns mit allen rechtlichen Mitteln gegen derlei Ansprüche verteidigen“, so der Sprecher.

Geschädigt sind laut Rechtsanwalt Nieding die Anleger, die ab 2011 Anleihen, die vor dem 22. September 2015 von den Konzerngesellschaften von VW ausgegeben wurden, gekauft haben. Die Schadenshöhe liege je nachgezeichneter Anleihe bei bis zu 15 Prozent des investierten Kapitals. In absoluten Zahlen könne sie sich auf bis zu zehn Milliarden Euro belaufen. Das belege ein Sondergutachten.

Geschädigte können sich der Klage ohne Risiko anschließen. Dieses übernimmt der britische Prozessfinanzierer Vannin Capital, der eine prozentuale Erfolgsbeteiligung bekommt. Eine Registrierung bei der Stiftung sei ab sofort bis zum 30. November für Anleger möglich - selbst wenn diese schon selbst den Klageweg gewählt hätten, betonte Wegener. In erster Linie zielt das Verfahren auf institutionelle Investoren ab, es können sich aber auch Privatanleger beteiligen.

Mehr: Porsche SE kämpft im VW-Anlegerprozess an zwei Fronten