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Anlegerprozess gegen VW: Richter sehen Insiderinformation schon 2008

BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Im milliardenschweren Musterprozess von Investoren zur Volkswagen <DE0007664039>-Dieselaffäre haben sich die Richter zur Mitteilungspflicht auf dem Finanzmarkt positioniert. Der Senat gehe davon aus, dass die Entscheidung zum Einbau von unzulässigen Abschalteinrichtungen in Fahrzeuge für den US-amerikanischen Markt bereits im Jahr 2008 eine sogenannte Insiderinformation darstellte, teilte das Oberlandesgericht Braunschweig am Donnerstag mit. Diese hätte dem Kapitalmarkt durch eine Ad-hoc-Mitteilung bekannt gegeben werden müssen, hieß es zu dem Hinweisbeschluss weiter (3 Kap 1/16).

Ob sich aus dem Unterlassen dieser Nachricht Schadenersatzansprüche für Anleger aus einem bestimmten Zeitraum ergebenen, hängt nach Auffassung des Senats vor allem davon ab, ob ein Vorstandsmitglied Kenntnis von der Manipulation hatte. Denn nur eine Kenntnis auf dieser Ebene könne der Volkswagen AG zugerechnet werden. Die Beteiligten bekommen Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Daher sind die Termine bis einschließlich Februar 2022 aufgehoben.

In dem Prozess nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) wird seit mehr als drei Jahren verhandelt. Im Zentrum steht die Frage, ob VW <DE0007664039> die Märkte rechtzeitig über den Skandal um Millionen von manipulierten Dieselmotoren informierte. Ein Ende ist nicht in Sicht.