Anklage wegen möglichen Hitlergrußes gegen Ballermann-Sängerin Melanie Müller

Rund acht Monate nach dem Bekanntwerden eines Videos mit einer möglicherweise rechtsradikalen Geste hat die Staatsanwaltschaft Leipzig Anklage gegen die Ballermann-Sängerin Melanie Müller erhoben. Die 34-Jährige soll den Hitlergruß gezeigt haben.
Rund acht Monate nach dem Bekanntwerden eines Videos mit einer möglicherweise rechtsradikalen Geste hat die Staatsanwaltschaft Leipzig Anklage gegen die Ballermann-Sängerin Melanie Müller erhoben. Die 34-Jährige soll den Hitlergruß gezeigt haben.

Rund acht Monate nach dem Bekanntwerden eines Videos mit einer möglicherweise rechtsradikalen Geste hat die Staatsanwaltschaft Leipzig Anklage gegen die Ballermann-Sängerin Melanie Müller erhoben. Der 34-Jährigen werde vorgeworfen, Mitte September 2022 in Leipzig als Sängerin auf einer Bühne mehrfach den sogenannten Hitlergruß in Richtung des Publikums gezeigt zu haben, teilte die Anklagebehörde in der sächsischen Stadt am Mittwoch mit.

Müller, die bürgerlich Melanie Blümer heißt, wird demnach das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Last gelegt. Die Sängerin bestritt den Angaben zufolge im Ermittlungsverfahren den Vorwurf. Weitere Auskünfte zum Ermittlungsstand machte die Staatsanwaltschaft nicht. Über die Zulassung der Anklage entscheidet das Amtsgericht Leipzig. Die Anklage wurde bereits Anfang Mai erhoben.

Die Ermittlungen hatte ein im September bekannt gewordenes Video ausgelöst, das Müller zeigen soll, wie sie während des Auftritts mehrmals den rechten Arm in die Höhe schnellen lässt, was an den Hitlergruß erinnert. Gegenüber der "Bild"-Zeitung erklärte sie im vergangenen Jahr, dass diese Geste seit Jahren Teil ihres Bühnenauftritts sei.

Einen rechtsradikalen Hintergrund habe die Handbewegung nicht, erklärte Müller weiter. In einem auf Instagram veröffentlichten Statement teilte die 34-Jährige im September zudem mit, "mit Rechtsradikalen oder nationalistischem Gedankengut nichts am Hut" zu haben. Sie verurteile das aufs Schärfste, unterstrich Müller damals.

tbh/cfm