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Anklage gegen Geschäftsmann wegen verbotener Ausfuhren in den Iran

KARLSRUHE (dpa-AFX) -Die Bundesanwaltschaft hat am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg Anklage gegen einen deutsch-iranischen Unternehmer wegen verbotener Ausfuhren in den Iran in Millionenhöhe erhoben. Der Angeschuldigte sei gewerbsmäßiger Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz in neun Fällen hinreichend verdächtig, teilte die Anklagebehörde am Dienstag in Karlsruhe mit. In acht Fällen soll der Mann Waren unter anderem entgegen eines Bereitstellungsverbots in den Iran ausgeführt haben. In einem weiteren Fall soll er Waren ungenehmigt in den Iran ausgeführt haben. Die Anklage wurde demnach bereits am 30. August 2022 erhoben.

Den Angaben zufolge stand der Unternehmer in Geschäftsbeziehungen mit einem iranischen Unternehmer, dessen Firmen in der EU-Embargo-Verordnung gelistet und mit einem umfassenden Bereitstellungsverbot belegt seien. Diese Unternehmen fungierten nach Ansicht der Bundesanwaltschaft als Zwischenhändler für Laborausrüstung, die für das iranische Nuklear- und Raketenprogramm eingesetzt werden sollte.

Der Angeschuldigte wurde im vergangenen Jahr im September im Kreis Segeberg festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Die Ermittler machen den Geschäftsmann für Ausfuhren verbotener Waren mit einem Gesamtwert von mehr als einer Million Euro verantwortlich. Insgesamt ließ die Bundesanwaltschaft elf Objekte in Schleswig-Holstein, Hamburg und Nordrhein-Westfalen durchsuchen, darunter auch die Firma des Festgenommenen an seiner Wohnanschrift.