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Angst vor der Wahl des Pflegeheims

Die Hälfte der Deutschen fürchtet, im Alter im falschen Pflegeheim zu landen. Die Angst vor schlechter Versorgung im letzten Lebensabschnitt ist groß. Doch Hilfe aus der Politik kommt noch immer nicht.

Eine Million Pflegebedürftige pro Jahr sucht nach einem Platz im Pflegeheim. Sie haben die Qual der Wahl, bei der sie die Politik seit geraumer Zeit alleine lässt. Hat mein zukünftiges Pflegeheim genug Personal? Passt die Ausstattung zu meinen Bedürfnissen? Ermöglicht es mir als Pflegebedürftigem eine gute Lebensqualität? Jeder zweite Deutsche hat das Gefühl, diese Fragen nicht sicher beantworten zu können. 90 Prozent der Deutschen verlangen aus diesem Grund mehr Informationen über Pflegeeinrichtungen. Das zeigt eine Umfrage der Bertelsmann Stiftung, die das Meinungsforschungsinstitut Kantar Emnid durchgeführt hat.

Der 2009 mit viel Tamtam eingeführte sogenannte Pflege-Tüv mit den „Pflegenoten“ liefert bisher nicht genug oder sogar die falschen Informationen. Denn er ist auch auf Drängen der Lobby der Heimbetreiber so gebaut, dass bisher nahezu alle Heime Pflegenoten zwischen eins und zwei erreichen. Es gibt etliche Beispiele, dass Pflegeheime wegen schwerer Mängel geschlossen wurden, die beim Tüv Noten im Einserbereich bekommen hatten.

Ein Grund dafür ist, dass schlechte Beurteilungen bei der eigentlichen Pflege und der Betreuung der „Kunden“ durch gute Noten für schöne Eingangsbereiche oder andere weiche Faktoren ausgeglichen werden. Zudem wurde die Qualität der Versorgung fast nur anhand der „dokumentierten“ Pflege gemessen. Wie gut es den Gepflegten in den Einrichtungen tatsächlich ging, wurde allenfalls stichprobenartig erfasst.

Ein vom Gesetzgeber bereits 2016 mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz neu geschaffener Qualitätsausschuss sollte eigentlich an diesem Informationsmissstand bis Ende des Jahres etwas ändern. Zudem sollten neue Kriterien für die Messung der Qualität und ihre verständliche Darstellung entwickelt werden. Dabei sollte erstmals auch die Ergebnisqualität systematisch erfasst werden.

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Die neuen Qualitätsdarstellungsvereinbarungen sollten für den stationären Bereich eigentlich bis zum 31. Dezember 2017 beschlossen und anschließend umgesetzt werden, für den ambulanten Bereich bis zum 31. Dezember 2018. Der Ausschuss sollte auch ein Konzept für die Qualitätssicherung in neuen Wohnformen entwickeln, um der weiterhin wachsenden Bedeutung von Wohngemeinschaften oder betreutem Wohnen gerecht zu werden. Zudem begleitet der Qualitätsausschuss die Entwicklung eines bundeseinheitlichen Personalbemessungsverfahrens in Pflegeeinrichtungen.

Inzwischen steht aber fest, der aus Vertretern der Pflegekassen, der Pflegeeinrichtungen, der Sozialhilfe und der kommunalen Spitzenverbände, der privaten Krankenversicherung und der Verbände der Pflegeberufe bestehende Ausschuss wird nicht rechtzeitig fertig. Stefan Etgeton, Gesundheitsexperte der Bertelsmann Stiftung, hat dafür kein Verständnis. Ein gutes Informationssystem sei kein Hexenwerk, meint Etgeton.


Große Unterschiede bei der Pflegequalität

Doch offenbar ist die Angst der Heimbetreiber groß, dass Schwächen ihrer Einrichtungen publik werden könnten. Dabei sind die großen Qualitätsunterschiede bei der deutschen Heimpflege und der ambulanten Pflege längst ein offenes Geheimnis. 55 Prozent der Deutschen sehen laut Umfrage der Bertelsmann-Stiftung bei Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten starke Qualitätsunterschiede. Nahezu zwei Drittel der Befragten (63 Prozent) befürchten besonders, dass es in den Einrichtungen zu wenig Personal gibt. Unter denjenigen, die bereits nach Pflegemöglichkeiten gesucht haben – immerhin jeder Dritte über 50 Jahren –, ist diese Sorge noch ausgeprägter: Hier schätzen 73 Prozent die Anzahl des Personals in Pflegeheimen als „eher schlecht“ oder „sehr schlecht“ ein.

Dabei steht insbesondere für diese erfahrenen Pflegeheimsuchenden die Personalsituation auf Platz zwei der wichtigsten Auswahlkriterien – gleich hinter der Qualität der Pflege. Neun von zehn Befragten verlangen daher bei einem künftigen Pflege-Tüv Daten zum Personaleinsatz (88 Prozent), der Pflegequalität (94 Prozent) und der Ausstattung von Pflegeheimen (92 Prozent).

Brigitte Mohn, Vorstand der Bertelsmann Stiftung, unterstützt diesen Informationsanspruch: „Pflegebedürftige und ihre Familien sollten alle nötigen Informationen erhalten, um sich für den passenden Anbieter entscheiden zu können.“ Der vom Gesetzgeber einberufene Qualitätsausschuss sollte sich daher nicht nur auf die Pflegequalität konzentrieren, sondern auch Angaben zum Personaleinsatz und zu auswahlrelevanten Einrichtungsmerkmalen in die neue Qualitätsberichterstattung einbeziehen, fordert Etgeton.

Wie ein Angebot aussehen könnte, das bei der Suche nach dem richtigen Pflegeanbieter alle nötigen Informationen transparent macht, hat die „Weiße Liste“, ein Projekt der Bertelsmann Stiftung, zusammen mit Experten aus Wissenschaft und Betroffenenverbänden in einem Reformkonzept erarbeitet. Die „Weiße Liste“ schlägt ein Bewertungssystem für Pflegeeinrichtungen vor, in dem Informationen zur gesundheitsbezogenen Pflegequalität, Angaben zum Personaleinsatz und zu Einrichtungsmerkmalen aufgenommen werden, die für die Lebensqualität der Pflegebedürftigen von Bedeutung sein können. Sechs zentrale Reformvorschläge stehen dabei im Mittelpunkt:

Ob die Vorschläge der Bertelsmann-Stiftung in die Arbeit des Qualitätsausschusses Eingang finden, ist eine offene Frage. Auf jeden Fall arbeitet der Ausschuss ungeachtet der bevorstehenden Bundestagswahl weiter. Genau genommen ist derzeit noch eine Gruppe von Wissenschaftlern am Zuge, die der Ausschuss nach einer europaweiten Ausschreibung mit der Ausarbeitung des neuen Pflege-Tüv beauftragt hat. Sie sind bereits seit einem halben Jahr an der Arbeit und sollen im Sommer 2018 fertig sein, so Gernot Kiefer, Vorstand beim Spitzenverband der Krankenkassen. Dann werde umgehend mit der Umsetzung begonnen. „Die Umfrage der Bertelsmann Stiftung hat einmal mehr deutlich gemacht, wie wichtig das Thema Pflegequalität und Transparenz ist“, lobt Kiefer die Initiative.

KONTEXT

Was sich für Pflegebedürftige 2017 ändert

Begutachtung und Leistungen für Pflegebedürftige

Zum Jahreswechsel ändern sich Begutachtung und Leistungen für Pflegebedürftige. Für Menschen, die jetzt pflegebedürftig werden, kann sich ein Antrag nach dem alten System auszahlen. Die Bundesregierung steht im Wort: Bei der Umstellung auf ein neues Leistungssystem nach Pflegegraden wird niemand schlechter gestellt. Das gilt für die heute rund 2,8 Millionen Pflegebedürftigen. Doch Menschen, die in diesen Tagen und Wochen einen Erstantrag auf Pflegeleistungen stellen wollen, sollten sich gut überlegen, ob sie das in den letzten Wochen dieses Jahres noch nach dem alten System tun, oder erst 2017 nach dem neuen. Es könnte sich auszahlen.

Was ändert sich für Pflegebedürftige zum 1. Januar?

Die bisherigen drei Pflegestufen werden automatisch - ohne neuen Antrag der heute schon Pflegebedürftigen - übergeleitet in fünf Pflegegrade. So soll die Bedürftigkeit künftig genauer bestimmt werden können. Für heute schon Pflegebedürftige gilt Bestandsschutz.

Was heißt das für die Überleitung in Pflegegrade?

Pflegebedürftige mit körperlichen Einschränkungen erhalten anstelle der bisherigen Pflegestufe den nächst höheren Pflegegrad. Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz wie Demenzerkrankte werden zwei Pflegegrade höher eingestuft. Also: Pflegestufe 1 mit körperlichen Behinderungen kommt automatisch in den Pflegegrad 2. Pflegestufe 1 mit erheblich eingeschränkten Alltagskompetenzen kommt automatisch in den Pflegegrad 3. Pflegestufe 2 bekommt entsprechend automatisch Pflegegrad 3 oder mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 4. Und Pflegestufe 3 wird übergeleitet in den Pflegegrad 4 oder mit eingeschränkter Alltagskompetenz in den höchsten Pflegegrad 5.

Wann sollte man nun einen Neuantrag auf Pflegeleistungen stellen - noch 2016 oder erst 2017?

Stichtag ist der Tag der Antragstellung: Wer vor dem 1. Januar 2017 einen Antrag stellt, wird nach der alten Regel begutachtet und eingestuft und dann übergeleitet - auch wenn die Bearbeitung bis ins neue Jahr hineinreichen sollte. Erst im neuen Jahr wird nach dem neuen System begutachtet.

Wenn in diesen Tagen oder Wochen also erstmals ein Antrag auf Pflegebedürftigkeit gestellt werden soll, kann es günstiger sein, dies noch 2016 nach dem alten Stufensystem zu tun, um dann 2017 automatisch in den entsprechend höheren Pflegegrad zu kommen. Das gilt etwa für Menschen, die unter körperlichen Einschränkungen leiden und Pflegestufe 1 mit einem Pflegegeld von monatlich 244 Euro beantragen wollen. Wenn sie diese Pflegestufe erhalten, wechseln sie im kommenden Jahr automatisch in den Pflegegrad 2 und erhalten damit monatlich 316 Euro. Stellen sie ihren Antrag erst 2017, werden sie aller Voraussicht nach nicht den Pflegegrad 2, sondern nur den Pflegegrad 1 erreichen. Dafür gibt es dann nur 125 Euro von der Pflegekasse. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Patientenschutz sind davon schätzungsweise 125.000 Menschen betroffen.

Für wen sind solche Überlegungen noch wichtig?

Eine ähnliche Problematik ergibt sich für Menschen, die einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen könnten. Nach altem System zahlen die Kassen in Pflegestufe 1 für solche Sachleistungen 468 Euro. Beim Wechsel in den Pflegegrad 2 im neuen Jahr werden es dann 689 Euro. Stellen die Betroffenen aber erst 2017 einen Antrag bei der Pflegekasse, erhalten sie aller Voraussicht nach wieder nur den Pflegegrad 1 mit 125 Euro. Das betrifft diesen Angaben zufolge schätzungsweise rund 50.000 Menschen.

Wie sieht es bei der Pflege in Heimen aus?

Heute zahlt die Pflegekasse für einen Pflegebedürftigen der Stufe 1 mit körperlichen Einschränkungen im Heim monatlich 1064 Euro. Ab 2017 sind das nur noch 770 Euro. Zusätzlich tragen Heimbewohner einen Eigenanteil an den Pflegekosten. Für die Menschen, die schon nach dem alten System Leistungen erhalten, wird im neuen Jahr die Differenz zum neuen Eigenanteil von der Pflegekasse getragen. Der Eigenanteil des Pflegebedürftigen bleibt also gleich. Für Neuanträge im neuen Jahr erhöht sich dagegen entsprechend der Eigenanteil.

Die Leistungen der Pflegekasse sinken bei dieser sogenannten vollstationären Pflege auch in Stufe 2 bei körperlichen Einschränkungen. Bisher zahlt sie hier 1330 Euro. Von 2017 an sind es 1262 Euro.

KONTEXT

Reformvorschläge zum Pflege-Tüv

Online-Plattform

Anstatt die Pflegequalität wie bisher standardisiert in Papierform beziehungsweise als pdf-Datei zu veröffentlichen, sollen Informationen über Pflegeeinrichtungen online zugänglich, individuell erschließbar und aktuell sein.

Auskunft zur Lebensqualität

Die Pflegeanbieter sollten verpflichtet werden, über Leistungs- und Ausstattungsmerkmale Bericht zu erstatten, welche die Lebensqualität von Pflegebedürftigen maßgeblich beeinflussen.

Auskunft zum Personal

Die Pflegeanbieter und -Pflegekassen sollten verpflichtet werden, Auskunft darüber zu geben, wie viele Pflegebedürftige ein Pflegender betreut und wie das Personal qualifiziert ist.

Darstellung der Pflegequalität

Anstatt die Pflegequalität in Dezimalzahlen oder Noten zusammenzufassen, sollten Empfehlungen und Warnungen für Suchende unmissverständlich aufgezeigt werden. Der "Weiße Liste"-Prototyp schlägt hier beispielsweise ein rotes Warndreieck für besonders schlechte und einen grünen Daumen für besonders gute Pflegequalität vor.

Auskunft über Erfahrungen von Pflegebedürftigen und Angehörigen

Die Erfahrungen von Menschen, die am Pflegeheimalltag teilhaben - beispielsweise Pflegebedürftige, ihre Angehörigen oder Mitarbeiter - sollen erhoben und veröffentlicht werden.

Einführung Open-Data

Die erhobenen Rohdaten über Pflegeanbieter sollten zur freien Verfügung und Nutzung bereitstehen - beispielsweise zu Forschungszwecken oder für Informationsangebote im Internet.