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Andreas Scheuer will verschärfte Regelungen zu Fahrverboten zurücknehmen

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer will den Ländern vorschlagen, dass künftig kein Monat Fahrverbot mehr drohe - dafür soll das Bußgeld leicht erhöht werden.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer will auf die Länder zugehen, um eine Zustimmung zu erreichen. Foto: dpa
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer will auf die Länder zugehen, um eine Zustimmung zu erreichen. Foto: dpa

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) will verschärfte Regelungen zu Fahrverboten bei zu schnellem Fahren zurücknehmen. Scheuer sagte am Freitag vor Journalisten in Berlin, er werde nun auf die Länder zugehen, um eine Zustimmung zu erreichen.

Konkret geht es darum, dass nun schon ein Monat Fahrverbot droht, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h. Dies sei unverhältnismäßig, sagte Scheuer. Er wolle den Ländern vorschlagen, dass künftig kein Monat Fahrverbot mehr drohe - dafür solle das Bußgeld leicht erhöht werden.

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Zuvor hatte die Deutsche Presse-Agentur über eine geplante Überarbeitung der neuen Straßenverkehrsordnung berichtet, die erst seit Ende April in Kraft ist.

Scheuer sagte, wegen einer Überarbeitung seien auch Länder auf ihn zugekommen, außerdem gebe es viel Kritik von Experten an den verschärften Regeln für Autofahrer. Die Änderungen könnten im Zuge einer neuen Novelle der Straßenverkehrsordnung umgesetzt werden, die in der zweiten Jahreshälfte geplant sei, sagte Scheuer. Dabei gehe es um Anpassungen im Zuge der Reform der Autobahnverwaltung. Um das Autobahnnetz kümmert sich künftig der Bund aus einer Hand.

Der Bundesrat hatte Scheuers Vorlage zur Änderung der nun geltenden neuen Straßenverkehrsordnung in vielen Punkten verschärft, unter anderem die Regel zum Fahrverbot für Raser. Scheuer sagte, das Ministerium habe dann die Wahl gehabt, das Gesamtpaket als Ganzes anzunehmen oder abzulehnen.

Die neue Straßenverkehrsordnung bringe aber große Fortschritte für mehr Verkehrssicherheit für Radfahrer und Fußgänger.