Änderung ab 2022: So sieht das neue Pfandsystem aus!
Auf Einwegverpackungen bestimmter Getränke wird in Deutschland ein Pfand erhoben. Ab nächstes Jahr wird es diesbezüglich eine Änderung geben: Die Pfandpflicht wird ausgeweitet. Was heißt das?
Nächstes Jahr treten einige Änderungen im deutschen Verpackungsgesetz in Kraft. Einen großen Einschnitt wird es auch im Pfandsystem geben: Die Pfandpflicht wird deutlich ausgeweitet. Was heißt das für Hersteller, Händler und Verbraucher?
Die Pfandpflicht gilt in Deutschland seit 2003. Seither wird auf Einwegflaschen mit Bier, Mineralwasser, Erfrischungsgetränken und alkoholisierten Mischgetränken ein Pfand erhoben. Die Gebühren in Höhe von acht bis 25 Cent bekommen die Verbraucher mit der Rückgabe der Behälter zurückerstattet.
Kunststoff ist maßgeblich
Das Besondere an der aktuellen Regelung ist: Ob ein Pfand erhoben wird oder nicht, entscheidet der Inhalt. Ab 1. Januar 2022 wird die Verpackung das neue Kriterium sein. Dann wird es für alle Einwegflaschen aus Kunststoff bis zu drei Litern sowie alle Getränkedosen "grundsätzlich" und "ausnahmslos" eine Pfandpflicht geben, heißt es auf dem Internetauftritt der Bundesregierung.
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Damit werden mit Jahresbeginn also auch Getränke wie Milch, Wein sowie Frucht- und Gemüsesäfte ebenso bepfandet wie die "Nischenprodukte" Apfelwein und Energydrinks. Die Höhe des Pfandes wird für alle Verpackungen Berichten zufolge 25 Prozent betragen. Von der Regelung sind Hersteller wie Coca-Cola betroffen und Händler wie Aldi, Lidl und Rewe.
Ziele der Politik
Mit der Änderung des Verpackungsgesetzes setzt die Bundesregierung EU-Recht um. Die Maßnahmen sind den Nachhaltigkeitszielen geschuldet. Es sollen damit Abfälle vermieden, Rohstoffe gespart und die Umwelt geschont werden, heißt es. Um diese Ziele zu erreichen, will die Regierung in den nächsten Jahren weitere "Schritte zur Abfallvermeidung" machen.
Unter anderem werden ab 2023 Restaurants, Caterer und Lieferdienste verpflichtet sein, neben Einwegbehältern für Fast-Food- und To-Go-Essen auch Mehrwegbehälter anzubieten. Ab 2025 müssen PET-Einweggetränkeflaschen mindestens 25 Prozent wiederverwertetes Plastik enthalten. Fünf Jahre später wird die Quote auf 30 Prozent erhöht.
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