Amazon, Ebay, Airbnb & Co: Neue Regelung betrifft Verkäufe ab 2000 Euro
Amazon, BlaBlaCar, eBay-Kleinanzeigen oder Airbnb – Betreiber dieser und ähnlicher Plattformen sind seit 1. Januar verpflichtet, Geschäfte ihrer Nutzer ab einer Grenze von 2000 Euro ans Finanzamt zu melden und deren persönliche Daten preiszugeben.
Ob Wohnungsangebote, Mitfahrgelegenheiten, Dienstleistungen oder Waren aller Art – über digitale Plattformen lässt sich nahezu alles finden und verkaufen. Portale wie Ebay Kleinanzeigen, Amazon oder Etsy erfreuen sich deshalb großer Beliebtheit.
Seit Jahresbeginn gibt es für diese Internet-Marktplätze eine gesetzliche Neuerung, die vielen Anbietern Unbehagen bereitet: Seit dem 1. Januar sind die Betreiber nach dem sogenannten Plattformen-Transparenzgesetz (PStG) verpflichtet, Geschäfte ihrer Nutzer einmal im Jahr ans Finanzamt zu melden.
Übermittlung von Geschäftserlösen und persönlichen Daten
Übermittelt werden müssen dabei nicht nur die Geschäftserlöse inklusive Gebühren, sondern auch private Daten der Nutzer, wie der vollständige Name, die Adresse, das Geburtsdatum, die Steuernummer und die Bankverbindung. So soll verhindert werden, dass sowohl die Betreiber der Plattformen, als auch deren Nutzer unbemerkt am Finanzamt "vorbeiverdienen".
"Es bestehe Grund zu der Annahme, dass die erzielten Einkünfte vielfach gegenüber den Finanzbehörden gar nicht oder nur unvollständig erklärt würden. Oft sei es für die Finanzbehörden schwer, die Angaben zu verifizieren und unbekannte Steuerfälle zu ermitteln", hieß es dazu im Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Betroffen sind laut PStG alle Plattformen, die es Nutzern ermöglichen, miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen. Darunter fallen sowohl verkaufte Waren, als auch Dienstleistungen sowie zeitlich begrenzte Nutzungen, wie etwa Wohnraum, der über Airbnb angeboten wird.
Obergrenze für Meldung von privaten Geschäften
Wer auf eBay-Kleinanzeigen hin und wieder nicht mehr benötigte Dinge verkauft, muss sich um das neue Gesetz sicher keine großen Gedanken machen. Für private Geschäfte gilt laut dem neuen Gesetz eine Obergrenze: Als freigestellt gilt ein Anbieter, der "unter Inanspruchnahme derselben Plattform in weniger als 30 Fällen relevante Tätigkeiten nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 erbracht und dadurch insgesamt weniger als 2000 Euro als Vergütung gezahlt oder gutgeschrieben bekommen hat."
In die Vergütung eingerechnet werden aber auch Versandgebühren, die Käufer an den Anbieter zahlen, wie Lukas Hendricks, Steuerexperte beim IFU-Institut, in einem Youtube-Video zu dem Thema erklärt:
Für alle Anbieter, die oberhalb der festgelegten Grenzen liegen, gilt die Meldepflicht. In solchen Fällen will das Finanzamt die Steuererklärungen der Betreffenden überprüfen. Betreibern, die den Meldepflichten nicht nachkommen, droht ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro.
"Redliche Verkäufer von gelegentlichen Privatwaren haben genauso wenig zu befürchten, wie diejenigen, die ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommen", so Hendricks. An den Kragen gehe es aber künftig denjenigen, die Handel im großen Stil betreiben und meinen, es reiche, einen eBay-Account auf Privat zu stellen, um steuerlichen Verpflichtungen zu entgehen.
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