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Altmaier will Übernahmen deutscher Gesundheitsfirmen erschweren

Wirtschaftsminister Altmaier will das Außenwirtschaftsgesetz verschärfen. Dadurch soll der Gesundheitssektor vor Übernahmen geschützt werden. Der BDI protestiert.

Der CDU-Politiker warnt vor einem Ausverkauf deutscher Wirtschaftsinteressen. Foto: dpa
Der CDU-Politiker warnt vor einem Ausverkauf deutscher Wirtschaftsinteressen. Foto: dpa

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) will vor dem Hintergrund der Coronakrise Übernahmen deutscher Firmen im Gesundheitssektor erschweren. Dabei geht es um Unternehmen, die Impfstoffe, Arzneimittel oder Corona-Schutzausrüstung entwickeln oder herstellen. Um bei geplanten Erwerben durch Investoren außerhalb der EU genauer hinschauen zu können, soll die Außenwirtschaftsverordnung verschärft werden. Das Kabinett soll am Mittwoch dem Entwurf zustimmen, welcher der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Von Wirtschaftsverbänden kam Kritik. Der Industrieverband BDI warnte, gerade in der Coronakrise dürften keine neuen Hürden für Investoren aus dem Ausland am Standort Deutschland aufgestellt werden.

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Altmaier hatte in der Coronakrise bereits vor einem „Ausverkauf“ deutscher Wirtschaftsinteressen gewarnt. Laut Entwurf soll die Verordnung einen Beitrag leisten, um ein funktionierendes Gesundheitssystem dauerhaft aufrechtzuerhalten.

Die durch die Covid-19-Pandemie ausgelöste Entwicklung mache deutlich, dass der Kreis der bei der Prüfung von Firmenerwerben bislang besonders berücksichtigten Unternehmen unzureichend sei. Daher sollen nun auch etwa Hersteller und Entwickler von Arzneimitteln und Impfstoffen zu Firmen zählen, bei deren Übernahme eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit vorliegen könne.

Konkret soll künftig eine Meldepflicht greifen, wenn Firmen außerhalb der Europäischen Union – also zum Beispiel aus den USA oder China – Anteile von mehr als 10 Prozent an deutschen Unternehmen erwerben wollen. Dies gilt für Firmen, die Impfstoffe, Arzneimittel oder Mund-Nase-Masken entwickeln oder fertigen sowie Medizingüter zur Behandlung hochansteckender Krankheiten.

Mit der Außenwirtschaftsverordnung wird das Außenwirtschaftsgesetz konkret ausgeführt. Änderungen des Gesetzes sind im parlamentarischen Verfahren, der Bundestag soll diese in der kommenden Woche beschließen. Hintergrund sind auch EU-Vorgaben.