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Koalition gegen Vestager: Altmaier pocht auf Reform des europäischen Wettbewerbsrechts

Peter Altmaier (CDU), Bundesminister für Wirtschaft und Energie, sitzt während einer Sitzung des Deutschen Bundestages im Plenarsaal des Reichstagsgebäudes auf der Regierungsbank. Foto: dpa

Der Bundeswirtschaftsminister drängt auf eine Reform des europäischen Wettbewerbsrechts. Altmaier findet Verbündete in Frankreich, Italien und Polen.

Der Brief an Margrethe Vestager ist im Ton höflich, in der Sache aber direkt. Zunächst einmal gratulieren die vier Autoren Vestager dazu, dass sie zur Vize-Präsidentin der EU-Kommission aufgestiegen ist, dann listen sie auf drei Seiten ihre Forderungen auf. Das Schreiben, datiert vom 4. Februar, trägt neben Altmaiers Unterschrift auch die Unterschriften der Wirtschaftsminister Bruno Le Maire (Frankreich), Stefano Patuanelli (Italien) und Jadwiga Emilewicz (Polen).

Die Leitlinien zur EU-Fusionskontrolle müssten modernisiert werden, außerdem müsse man irreversible Wettbewerbsverzerrungen auf digitalen Märkten vermeiden. Zusätzlich sollten europäische Unternehmen mehr Klarheit darüber erhalten, welche Zusammenarbeit wettbewerbsrechtlich zulässig ist, fordern die Verfasser. Dazu müssten Leitlinien für die Gründung europäischer Gemeinschaftsunternehmen geschaffen werden.

Altmaier greift gemeinsam mit seinen drei Kollegen ein Thema auf, das ihm besonders am Herzen liegt. Einige der Forderungen finden sich auch in Altmaiers Industriestrategie. Altmaier ist seit langem der Überzeugung, dass Europa angesichts des wachsenden Konkurrenzdrucks insbesondere aus China nicht mehr mit den bisherigen Instrumenten auskommt.

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Vestager, von 2014 bis Ende November 2019 EU-Kommissarin für Wettbewerb und seit Dezember 2019 Vizepräsidentin sowie Kommissarin für Wettbewerb und Digitales, hat bislang eine andere Linie verfolgt als Altmaier. Das war etwa deutlich geworden, als Vestager im Februar vergangenen Jahres die Fusion der Zugsparten von Siemens und Alstom untersagt hatte.

Vestager hatte darauf verwiesen, der fusionierte Konzern wäre in Europa in manchen Bereichen nahezu ohne Konkurrenten gewesen. Altmaier und Le Maire hatten bis zuletzt versucht, die Kommissarin umzustimmen. Sie hatten argumentiert, nur gemeinsam könnten Alstom und Siemens im Wettbewerb mit dem Konkurrenten CRRC, einem chinesischen Staatskonzern, bestehen.

Der Wettbewerb hat sich verändert

CRRC ist mit einem Umsatz von umgerechnet 30 Milliarden Euro etwa doppelt so groß ist wie die beiden Europäer zusammen. Forderungen von Altmaier und Le Maire, die Regeln der europäischen Fusionskontrolle zu reformieren, wies Vestager zurück.

Nun starten Le Maire und Altmaier gemeinsam mit ihren Unterstützern aus Italien und Polen einen neuen Anlauf, um das Regelwerk zu ändern. Das europäische Wettbewerbsrecht müsse dem Umstand Rechnung tragen, dass sich die Natur des globalen Wettbewerbs verändert habe.

Europäische Unternehmen stünden nun im Wettbewerb mit ausländischen Unternehmen, die bisweilen von staatlicher Unterstützung oder abgeschotteten Heimatmärkten profitierten. Zwar werden chinesische Unternehmen nicht ausdrücklich erwähnt; die Formulierung zielt aber eindeutig auf sie ab.

Die Regeln zur Abgrenzung relevanter Märkte und zu Zusammenschlüssen innerhalb einzelner Branchen müssten angepasst werden, um einen fairen und unverzerrten Wettbewerb zu gewährleisten. „Das übergeordnete Ziel ist die Angleichung der Wettbewerbsbedingungen durch eine effizientere Gestaltung unseres Instrumentariums“, heißt es in dem Brief.

Die zweite Forderung der vier Wirtschaftsminister zielt auf die Digitalwirtschaft ab. Das Entstehen großer Player der digitalen Wirtschaft mit übermäßiger Marktmacht stelle eine weitere Herausforderung für die Wettbewerbspolitik dar, schreiben die Minister. Um „irreversible Verzerrungen zu vermeiden“, müsse man sich unvoreingenommen und rasch mit der Marktmacht von Digitalunternehmen auseinandersetzen.

Die EU-Kommission müsse daher mit höchster Priorität, möglichst bis zum Ende des zweiten Quartals 2020, Vorschläge für eine entsprechende Regulierung entwickeln. In der zweiten Jahreshälfte beginnt die deutsche EU-Ratspräsidentschaft. Auf der Basis von Vorschlägen der Kommission könnte Altmaier die Präsidentschaft nutzen, um das Thema rasch voranzutreiben.

Punkt drei der Forderungsliste zielt auf europäische Unternehmenskooperationen ab. „Europäische Unternehmen sollen mehr Klarheit erhalten, welche Zusammenarbeit wettbewerbsrechtlich zulässig ist“, fordern die Minister. „Die Kommission sollte Unternehmen jeder Größe Hilfestellung bei der Bewertung einer Zusammenarbeit geben, um die Schlagkraft europäischer Unternehmen auf Auslandsmärkten zu stärken“, heißt es in dem Brief weiter.

Möglichkeit, Sicherheitsinteressen zu prüfen

Der Schutz vor ausländischen Unternehmen, die von staatlicher Unterstützung oder abgeschotteten Heimatmärkten profitieren, spielt auch bei einem anderen Projekt eine Rolle, das Altmaier gerade auf nationalstaatlicher Ebene vorantreibt: Der Minister hat eine Reform des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) auf den Weg gebracht. Ziel der Novelle sei es, „die Attraktivität Deutschlands als Investitionsstandort zu erhalten, künftig aber einen noch wirksameren Schutz der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit im Falle von kritischen Unternehmens‧erwerben gewährleisten zu können“, heißt es in einem Schreiben des Wirtschaftsministeriums zur Einleitung der Verbändeanhörung.

Die AWG-Novelle zielt darauf ab, den Entscheidungsspielraum des Wirtschaftsministeriums bei einer Investitionsprüfung zu erweitern: Prüfungsgegenstand soll künftig eine „voraussichtliche Beeinträchtigung“ der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sein. Bisher musste eine „tatsächliche Gefährdung“ gegeben sein. Dadurch könnten kritische Unternehmenserwerbe vorausschauender geprüft werden, heißt es zur Begründung.

Neben den Auswirkungen eines Erwerbs in Deutschland sollen mit der Novelle auch Auswirkungen auf andere EU-Mitgliedstaaten sowie auf EU-Programme und -Projekte stärker in den Fokus der Prüfung rücken. Darüber hinaus soll jeder meldepflichtige Erwerb für die Dauer der Prüfung schwebend unwirksam sein. Dadurch soll verhindert werden, dass die Erwerbsbeteiligten während der laufenden Prüfung vollendete Tatsachen schaffen und die Ziele der Investitionsprüfung unterlaufen.

„Mit der Novellierung des Außenwirtschaftsrechts wollen wir die nationale Investitionsprüfung stärken und an die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen anpassen“, hatte Altmaier Ende vergangener Woche gesagt. „Wir sind und bleiben ein offener Investitionsstandort. Wenn nötig, müssen wir aber die Möglichkeit haben, sorgfältig zu prüfen, um deutsche und europäische Sicherheitsinteressen schützen zu können“, sagte der Minister weiter.

Mit der Novelle wird die 2019 in Kraft getretene EU-Screening-Verordnung umgesetzt, die erstmals auf europäischer Ebene Vorgaben zur Investitionsprüfung macht. Es handelt sich bereits um die zweite Novelle der Investitionsprüfung in dieser Legislaturperiode. Bei der vorausgegangenen Novelle Ende 2018 ging es um die Absenkung der Prüfschwelle in sicherheits- und verteidigungsrelevanten Bereichen von 25 auf zehn Prozent.

Nach der AWG-Novelle soll dann noch eine Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) folgen. Darin soll ein Katalog kritischer Technologien definiert werden, für die es im Falle des Einstiegs ausländischer Investoren eine Meldepflicht und eine Prüfmöglichkeit ab einer Schwelle von zehn Prozent Anteilserwerb geben soll. Der Katalog soll Künstliche Intelligenz, Robotik, Halbleiter, Biotechnologie und Quantentechnologie umfassen.

Kritik kommt von BDI-Chef Dieter Kempf

Altmaiers Ehrgeiz bei der Stärkung des Instrumentariums zur Abwehr missliebiger Investoren sorgt in Teilen der Wirtschaft für Skepsis. „Die Verschärfungen öffnen einer industriepolitischen Instrumentalisierung des Außenwirtschaftsrechts Tür und Tor und höhlen den Eigentumsschutz unnötig aus“, sagte BDI-Präsident Dieter Kempf. „Für Investoren und Unternehmen entstehen große Unsicherheiten.“ Deutschland profitiere sehr von Investitionen aus dem Ausland und leide unter dem internationalen Trend zu mehr Abschottung. „Umso mehr müssen wir uns klar als offenes Land präsentieren.“

Der Staat müsse erst aktiv werden und Auslandsinvestitionen in sicherheitssensiblen Bereichen verbieten können, wenn sie mit tatsächlichen schweren Gefährdungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit einhergingen. „Weil solche Verbote ein tiefer Eingriff in Privateigentum und Vertragsfreiheit sind, muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt sein“, mahnte Kempf. Die in der AWG-Novelle geplante Ausweitung der Regelungsbefugnis der Bundesregierung auf voraussichtliche Beeinträchtigungen sei unverhältnismäßig.

Altmaiers Haus weist die Kritik zurück. Man werde „selbstverständlich den Eigentumsschutz nicht aushöhlen“, sagte ein Ministeriumssprecher. Übernahmen in sensiblen Bereichen prüfen zu dürfen „heißt nicht, sie am Ende auch verbieten zu wollen“. Die Bundesregierung habe in den vergangenen zehn Jahren gezeigt, dass sie von ihrem Recht zur Untersagung sehr verantwortungsvoll und restriktiv Gebrauch mache. „Die Fallzahlen liegen hier weit unter einem Prozent“, sagte der Sprecher weiter. Dennoch brauche man die Meldepflicht und die Prüfmöglichkeit, um nationale oder europäische Sicherheitsinteressen verlässlich vertreten zu können.

„Mit der Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes will die Bundesregierung zum dritten Mal in drei Jahren die Regelungen zu Investitionsprüfungen verschärfen“, kritisiert Ilja Nothnagel, Mitglied der DIHK-Hauptgeschäftsführung. Diese greife in einem wirtschaftspolitischen Spannungsfeld.

„Auf der einen Seite steht der berechtigte Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung – auch im Sinne der Wirtschaft. Auf der anderen Seite ist die deutsche wie die europäische Wirtschaft auf offene Märkte, den Schutz des Eigentums sowie die Kapitalverkehrsfreiheit angewiesen“, sagte Nothnagel dem Handelsblatt.