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Alternative Investmentfonds dürfen jetzt Kredite vergeben

Der Bundestag hat am Donnerstag das OGAW-V-Umsetzungsgesetz verabschiedet. Im letzten Augenblick wurden wichtige Änderungen vorgenommen. Die wichtigste: AIF-Fonds dürfen Kredite vergeben. Die Branche ist erleichtert.

In einer abschließenden Lesung hat der Bundestag am Donnerstag in Berlin das OGAW-V-Umsetzungsgesetz verabschiedet. Damit wird die EU-Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW-V) umgesetzt. Der Bundesrat wird aller Voraussicht nach in Kürze zustimmen. Dann kann das Gesetz in Kraft treten.

Noch bis zuletzt wurde über wichtige Details gestritten. So kam es zu wichtigen Anpassungen des Gesetzentwurfs. Die aus Sicht der Branche wichtigste Änderung: Alternative Investment Fonds (AIF) dürfen nun offiziell Darlehen an Dritte vergeben. In der Praxis ist das längst Usus. „Die Vergabe von Darlehen ist ein wichtiges Finanzierungsinstrument. Denn diese Gesellschafterdarlehen bieten beispielsweise Objektentwicklern die Möglichkeit, bei kurzfristigen Investitionschancen schnell reagieren zu können“, erklärt Eric Romba, Hauptgeschäftsführer des bsi Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen.

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Das Problem war bislang die fehlende rechtliche Sicherheit. Denn bei der effektiven Verwaltung stießen die Beteiligten schnell an regulatorische Grenzen, was regelmäßig zu Nachteilen und sogar Verlusten bei den dahinter stehenden Investoren führte. Deutschland als Fondsstandort war aus Sicht der Branche in diesem Segment ins Hintertreffen geraten.

Dieser Makel wird nun beseitigt. Konkret dürfen geschlossene Spezial-AIF jetzt die Hälfte des zu Investitionszwecken zur Verfügung stehenden Kapitals mit Gesellschafterdarlehen finanzieren. Im Vorentwurf hatte die Quote noch bei 30 Prozent gelegen.

Kreditfonds werden als neue Anlageklasse eingeführt

Auch in einem weiteren Punkt konnten Branchenvertreter den Gesetzgeber überzeugen: AIF dürfen nun Kreditfonds auflegen. „In weiten Teilen Europas ist das schon länger selbstverständlich. In Deutschland war dies noch nicht per Gesetz geregelt“, so Romba. Hintergrund: Kreditfonds vergeben kurzfristige Finanzierungen an AIF und ermöglichen ihnen somit, zeitnah Investitionschancen ergreifen zu können. Die über die Fonds vergebenen Darlehen weisen in der Regel einen höheren Zins auf als klassische Investitionsdarlehen von Banken und werden oft als Überbrückungsfinanzierung eingesetzt. „Die jetzt beschlossenen Regelungen und die festgelegten Quoten eröffnen mehr Spielräume, um im internationalen Wettbewerb um alternative Investments bestehen zu können", so Romba.

Auch der Bundesverband Alternative Investments (BAI) begrüßte die Änderungen, die der Bundestag in den parlamentarischen Beratungen vorgenommen hatte. „Mit (London: 0MBJ.L - Nachrichten) den gestern beschlossenen Änderungsanträgen werden für die Branche und institutionelle Investoren wichtige Anliegen aufgegriffen und die einschlägige BaFin-Verwaltungspraxis vom Mai 2015 praxisgerecht in das Gesetz überführt“, erklärt Frank Dornseifer, Geschäftsführer des BAI. Dies gelte besonders für die Möglichkeit der Verwaltung unverbriefter Darlehensforderungen im Bestand offener Spezial-AIF.

Übertragung von Sondervermögen wird vereinfacht

Ein weiterer Punkt des Gesetzes, das – sofern der Bundesrat die erwartete Zustimmung gibt – am 18. März dieses Jahres in Kraft treten wird: Die Übertragungsmöglichkeiten zwischen AIF-Fonds wurden vereinfacht. Künftig soll es möglich sein, Sondervermögen oder das Verwaltungs- und Verfügungsrecht daran von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft auf eine andere zu übertragen. Die Finanzaufsicht BaFin muss einen solchen Schritt genehmigen und hat dafür eine Frist von acht Wochen. Auch dies war eine Praxisanregung der Verbände.

Branchenvertreter sind erleichtert, dass Erfahrungen aus der Praxis in regulatorisches Recht überführt werden konnte. Es seien aber noch weitere Schritte zu gehen. „Die europäische Entwicklung ist noch nicht abgeschlossen, möglicherweise folgen hier schon kurzfristig weitere Impulse im Rahmen des Projektes Kapitalmarktunion“, so Frank Dornseifer.

(MvA)