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Alltagsfragen im Büro: Inwieweit darf man das Firmenhandy privat nutzen?

Geruchsintensives Mittagessen am Schreibtisch, Familienfotos am Arbeitsplatz, das Mitbringen von Haustieren und die Wahl zwischen legerer oder förmlicher Business-Kleidung: Die Frage, was in einem Büro erlaubt ist und was nicht birgt viele Fallstricke. Wie genau sieht es eigentlich mit Firmenhandys aus?

Bevor Arbeitnehmer auf dem Diensthandy private Nachrichten verschicken, sollten sie unbedingt um Erlaubnis fragen. (Bild: Getty Images)
Bevor Arbeitnehmer auf dem Diensthandy private Nachrichten verschicken, sollten sie unbedingt um Erlaubnis fragen. (Bild: Getty Images)

Terminplaner, Adressbuch, E-Mail-Postfach: Wer ein Smartphone hat, benutzt es längst nicht mehr nur zum Telefonieren oder Nachrichten verschicken. Gerade deswegen kann es enorm praktisch sein, ein Diensthandy auch zuhause zu gebrauchen.

Alltagsfragen im Büro: Darf man sich Privatpakete zur Arbeit schicken lassen?

Ob man das darf, entscheidet aber allein der Arbeitgeber. Gibt es dazu keine Betriebsvereinbarung, muss man den Chef fragen, wenn man das Firmenhandy auch privat nutzen möchte. Und das Ergebnis dann am besten auch schriftlich festhalten. Sollte es im Nachgang Ärger bezüglich der privaten Nutzung geben, muss der Arbeitnehmer nämlich nachweisen, dass ihm eine solche erlaubt war.

Der Chef darf kontrollieren, ob sein Verbot eingehalten wird

Hat ein Chef eindeutig verboten, dass Diensthandy auch privat zu nutzen, darf er überprüfen, ob das Verbot auch eingehalten wird. Er darf sich also die Verbindungsnachweise anschauen, die E-Mail-Korrespondenz checken und auch gucken, welche Internetseiten mit dem Handy aufgerufen wurden.

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Ist die private Nutzung erlaubt, gilt das Fernmeldegeheimnis und der Arbeitgeber darf das Handy nur dann kontrollieren, wenn der Mitarbeiter seine Zustimmung dazu gibt.

Was passiert bei einem Verstoß?

Wer trotz Verbots seines Chefs privat mit dem Handy telefoniert, mailt oder Nachrichten verschickt, muss mit einer Abmahnung oder sogar einer Kündigung rechnen. Das gilt schon dann, wenn der Arbeitnehmer das Handy außerhalb der Arbeitszeit nutzt. Tut er das während der Arbeitszeit, wird das sogar als Arbeitszeitbetrug gewertet. Ganz schnell kann das zum Beispiel auffliegen, wenn man während der Arbeit private Tweets schreibt oder etwas bei Facebook postet. In diesem Fall weiß der Arbeitgeber dann auf die Minute genau, wann man sich eine ungenehmigte Pause gegönnt hat.

Für hohe Kosten kann der Arbeitgeber Schadenersatz fordern

Wer im Ausland hohe Roamingkosten anhäuft, weil er über das Diensthandy zum Beispiel private Fotos verschickt, riskiert neben einer Abmahnung auch eine Schadensersatzforderung seitens seines Unternehmens.

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Dasselbe kann auch drohen, wenn ein Arbeitnehmer unerlaubt Apps auf dem Firmenhandy installiert und sich so ein Virus einfängt. Ob man fremde Apps nutzen darf oder nicht muss also ebenfalls im Vorfeld geklärt werden.

Was ist mit Messengern wie WhatsApp?

Auch, wenn der Arbeitgeber die private Nutzung des Smartphones ausdrücklich erlaubt hat, bleibt das Problem des Datenschutzes. Messenger-Dienste wie WhatsApp greifen auf das interne Telefonbuch der Nutzer zu und kommen so auch an Namen, Nummern und weitere Daten von Geschäftspartnern. Ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz, für das der Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen kann. Möglich ist sogar ein Bußgeld. Eine Alternative bieten Messenger wie Hoccer oder Threema, bei denen die Daten geschützt sind.

Gibt es einen Anspruch auf Diensthandys?

Fakt ist, dass allein der Arbeitgeber entscheidet, welcher Mitarbeiter ein Diensthandy bekommt und welcher nicht. Will er, dass man ein solches nutzt, sollte man das auch tun. Während der Arbeitszeit muss man dann etwa bei Kundenterminen darüber erreichbar sein. Zu Pausenzeiten und nach Feierabend gilt das nicht, es sei denn, Arbeitgeber und -nehmer haben etwas anderes vereinbart. Wer Bereitschaftsdienst hat, muss natürlich auf jeden Fall erreichbar sein.

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