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Alltagsfragen im Büro: Darf der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit zum Arzt?

Wir müssen alle hin und wieder zum Arzt. Doch was, wenn die Praxis nur Termine während der Arbeitszeit vergibt? Dürfen Arbeitnehmer dann ihren Platz verlassen?

Manchmal lässt sich der Arztbesuch während der Arbeitszeit nicht vermeiden. (Symbolbild: Getty Images)
Manchmal lässt sich der Arztbesuch während der Arbeitszeit nicht vermeiden. (Symbolbild: Getty Images)

Egal ob Vorsorgeuntersuchungen, Nachsorgebehandlungen oder akute Beschwerden: Für den durchschnittlichen Arbeitnehmer, der von 9 bis 17 oder 18 Uhr arbeitet, ist es kaum möglich einen Termin außerhalb dieser Zeiten zu bekommen. Nur einige wenige Praxen haben auch sehr früh, spät abends oder am Wochenende geöffnet.

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Also bleibt nur eine Alternative: Man muss während der Arbeitszeit zum Arzt gehen. Aber ist das eigentlich erlaubt?

Arztbesuch während der Arbeitszeit? Es kommt darauf an

“Wenn Arbeitnehmer akut krank sind, können sie auch während der Arbeitszeit zum Arzt gehen”, sagt Barbara Reinhard, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein dem Magazin “Spiegel“.

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Treten akute Beschwerden auf, sollten die Betroffenen unverzüglich ihren Chef informieren und sich im Anschluss an die Behandlung eine Bestätigung der Praxis geben lassen.
Dabei unbedingt im Hinterkopf behalten: Wer die Arbeit für einen Arztbesuch verlässt, ist nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt.

Wer keine Wahl hat braucht ärztliche Bescheinigungen

Besteht kein akuter Krankenstand, hätten Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung und Freistellung, meint Reinhart. Dann muss der Arztbesuch außerhalb des Berufsalltages erfolgen. Gibt es keine Termine außerhalb der Arbeitszeit, ist auch hier eine ärztliche Bescheinigung sinnvoll.

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Auch sollten Arbeitnehmer darüber mit dem Chef sprechen und versuchen, eine Lösung zu finden. “Ist ein Arztbesuch notwendig und nicht anders umzusetzen, besteht ein Anspruch auf kurzfristige Freistellung. Andernfalls müssen Arbeitnehmer sich dann freinehmen, oder sie können die Zeiten nacharbeiten”, sagt Reinhard dem “Spiegel“.

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Ausnahmeregelungen gibt es nur für schwangere Mitarbeiterinnen. In diesem Fall sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, diejenigen für Untersuchungen hinsichtlich der Schwangerschaft freizustellen – und zwar bei vollem Lohn.

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