Werbung
Deutsche Märkte schließen in 6 Stunden 31 Minuten
  • DAX

    17.998,79
    -89,91 (-0,50%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.971,26
    -18,62 (-0,37%)
     
  • Dow Jones 30

    38.460,92
    -42,77 (-0,11%)
     
  • Gold

    2.338,20
    -0,20 (-0,01%)
     
  • EUR/USD

    1,0728
    +0,0028 (+0,26%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.534,71
    -2.512,75 (-4,05%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.360,05
    -22,52 (-1,63%)
     
  • Öl (Brent)

    82,97
    +0,16 (+0,19%)
     
  • MDAX

    26.294,26
    -51,81 (-0,20%)
     
  • TecDAX

    3.286,58
    -13,02 (-0,39%)
     
  • SDAX

    14.159,39
    -48,24 (-0,34%)
     
  • Nikkei 225

    37.628,48
    -831,60 (-2,16%)
     
  • FTSE 100

    8.096,87
    +56,49 (+0,70%)
     
  • CAC 40

    8.062,48
    -29,38 (-0,36%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.712,75
    +16,11 (+0,10%)
     

Alles rund ums Einweg-Plastikverbot

Für mehr Klimaschutz: Ab dem 3. Juli gilt in der EU ein Produktionsverbot für viele Einwegplastik-Artikel. Welche Vorschriften gelten, was noch verkauft werden darf und auf welche Lösungen Gastronomen und Einzelhandel nun setzen.

Plastik-Einweggeschirr ist demnächst Geschichte. (Bild: Getty Images)
Plastik-Einweggeschirr ist demnächst Geschichte. (Bild: Getty Images) (Elena Sapegina via Getty Images)

Ob geliefertes Essen, Picknick-Geschirr oder Trinkhalme – Plastikabfälle fallen täglich tonnenweise an und sie belasten unsere Umwelt extrem. Allein für heiße Getränke werden in Deutschland stündlich 320.000 Einweg-Becher verwendet – davon bis zu 140.000 To-Go-Becher, so das Bundesumweltministerium. Hinzu kommen viele andere Einwegplastik-Verpackungen, die die Müllberge wachsen lassen.

Dem entgegenwirken soll nun ein neues Produktionsverbot für viele Einwegplastik-Artikel, das am 3. Juli in Kraft tritt. Darunter fallen Einwegbesteck und -geschirr aus Plastik, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff sowie To-Go-Getränkebecher, Fast-Food-Verpackungen und Wegwerf-Essenbehälter aus expandiertem Polystyrol (bekannt als Styropor).

WERBUNG

Laut einer Information der Bundesregierung betrifft die Verordnung auch Wegwerfteller, -becher oder -besteck, aus biobasierten oder biologisch abbaubaren Kunststoffen. Gleiches gilt für Einweggeschirr aus Pappe, das nur zu einem geringen Teil aus Kunststoff besteht oder mit Kunststoff überzogen ist.

Diese Artikel sind weiterhin erlaubt

Laut der Bundesregierung gibt es einige weitere Produkte aus Plastik oder solche, die Plastik enthalten, die derzeit nicht verboten werden können. Dazu gehören etwa Feuchttücher und andere Hygieneartikel, Zigaretten mit kunststoffhaltigen Filtern und bestimmte Wegwerfgetränkebecher.

Allerdings ist für diese Artikel nun eine Kennzeichnung mit einem Warnhinweis verpflichtend. Damit sollen Verbraucher auf die Inhaltsstoffe aufmerksam gemacht und für den bewussten Umgang mit Plastik sensibilisiert werden.

"Wir wollen achtloses Wegwerfen von Verpackungen und Artikeln aus Plastik verhindern. Denn gerade Wegwerfprodukte landen viel zu oft in der Natur oder in der Kanalisation. So gelangt Plastik in die Umwelt und weil es nicht verrottet, endet es leider häufig an Stränden oder in den Mägen von Vögeln und Fischen. Diese Wegwerfmentalität muss aufhören. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher wissen oft gar nicht, dass in manchen Produkten Plastik enthalten ist. Darüber klären wir mit den neuen Warnhinweisen auf und zeigen, welche Umweltschäden unsachgemäße Entsorgung anrichtet", so Bundesumweltministerin Svenja Schulze.

Lesen Sie auch: Die Wahlprogramme im Check - Das planen die Parteien in Sachen Umwelt- und Klimaschutz

Bei Nicht-Beachtung drohen hohe Bußgelder

Ab 3. Juli 2021 dürfen keine ungekennzeichneten Produkte mehr in den Verkehr gebracht werden. Bis zum 3. Juli 2022 gilt für die Hersteller eine Übergangsfrist, während der sie ihre Produkte auch mit nicht ablösbaren Aufklebern kennzeichnen dürfen.

Diese Bilder sind unverbindliche Beispiele. Eine Druckversion der Kennzeichnung wird zeitnah durch die Europäische Kommission veröffentlicht. (Bild: Europäische Kommission)
Diese Bilder sind unverbindliche Beispiele. Eine Druckversion der Kennzeichnung wird zeitnah durch die Europäische Kommission veröffentlicht. (Bild: Europäische Kommission)

Hersteller, die sich nicht an die Kennzeichnungspflicht halten, müssen mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 100.000 Euro rechnen.

Neue Regeln für Getränkebehälter

Auch für Getränkebehälter aus Kunststoff gelten künftig strengere Regeln. Sie dürfen ab dem 3. Juli 2024 nur noch verkauft werden, wenn der Deckel fest mit dem Behälter verbunden ist. So soll verhindert werden, dass abgetrennte Deckel und Verschlüsse in der Umwelt landen.

Noch vorhandene Waren

Damit der Handel keine Waren vernichten muss, dürfen noch vorhandene Einwegplastik-Artikel weiterhin verkauft werden. Gleiches gilt für bereits im Handel befindliche Waren, die unter die Kennzeichnungspflicht fallen, aber noch nicht gekennzeichnet sind.

Darüber hinaus ist der Import von ungekennzeichneten Waren aus Nicht-EU-Ländern verboten.

Die Verbraucherzentrale befragte umsatzstarke To-Go-Anbieter

Wie lösen große Anbieter mit To-Go-Angeboten das neue Verbot von Einwegplastik-Produkten – das wollten die Verbraucherzentralen Hamburg und Bayern sowie die Verbraucherzentrale Bundesverband wissen. Sie befragten 26 der nominell umsatzstärksten Unternehmen, die To-Go-Verpflegung anbieten.

13 Unternehmen beantworteten den versendeten Fragenbogen, darunter waren die Biomarkt-Kette Basic, Burger King, Coffee Fellows, Denn’s, Hofpfisterei, Kaufland, Kentucky Fried Chicken, L’Osteria, McDonalds, Nordsee, Tank & Rast, Tchibo und Valora.

Den Ergebnissen zufolge sind die meisten Anbieter von Plastik- auf Papierverpackungen umgestiegen. Zehn der befragten Unternehmen gaben an, in ihren Filialen Getränke in beschichteten Pappbechern auszugeben. Neun Betriebe verwenden immer noch Kunststoffdeckel für Getränkebecher.

Auf der Facebookseite der Verbraucherzentrale Hamburg diskutieren Nutzer über das Thema "Müll oder Mehrweg":

Immerhin acht Unternehmen füllen Getränke auch in Mehrwegbecher ab und nur zwei Firmen bieten neben Bechern auch andere Mehrwegbehältnisse an. Sowohl Händler als auch Gastronomen hätten Bedenken und Vorbehalte hinsichtlich Mehrwegsystemen für den Außer-Haus-Verzehr geäußert. Als problematisch gaben sie mangelnde Kundenakzeptanz, aber auch zu hohe Investitionen, Platzmangel und Hygienevorschriften an.

"Trotzdem werden Restaurants, Bistros und Cafés ab 2023 per Gesetz verpflichtet sein, ihre Getränke und Speisen zum Mitnehmen auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Dabei darf die Mehrwegvariante nicht teurer sein als das Produkt in der Einwegverpackung", so die Verbraucherzentrale Hamburg.

Im Video: Unter vollen Segeln gegen Plastikmüll - Diese Schiff reinigt die Ozeane