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Im Aldi-Kühlregal wird es eine dramatische Veränderung geben - die meisten Kunden werden sie übersehen

Aldi
Aldi

Der Discounter Aldi möchte von seinen Lieferanten in Zukunft wissen, ob sie den umstrittenen Unkrautvernichter Glyphosat verwenden. Glyphosat steht im Verdacht, krebserregend zu sein, Studien kamen jedoch in der Vergangenheit zu verschiedenen Ergebnissen. Was unbestritten ist: Glyphosat mindert die Biodiversität, Pflanzen und Insekten sterben durch den Einsatz. Die EU-Kommission hatte erst vergangene Woche entschieden, Glyphosat in den EU-Ländern um fünf weitere Jahre zu verlängern.

In einem Schreiben, aus dem die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) zitiert, fordern Aldi Süd und Aldi Nord etwa 65 Hersteller dazu auf, bis Ende Januar darzulegen, in welchen Futtermitteln Glyphosat zum Einsatz kommt, wie hoch dessen Anteil in den Futtermitteln ist, an welche Tierarten es verfüttert wird und wann komplett darauf verzichtet werden könnte. Eine Sprecherin von Aldi Süd bestätigte gegenüber Business Insider den Inhalt des Schreibens.

Aldi macht Druck bei Lieferanten

Der Discounter möchte Fleisch-, Milch- und Eier-Lieferanten somit dazu bewegen, die Verwendung von Glyphosat bei Futtermitteln einzuschränken oder sukzessive ganz einzustellen. Konkret heißt es: „Es ist unser Anliegen, die Glyphosatgehalte deutlich zu reduzieren, im besten Fall den Einsatz komplett auszuschließen.“ Wann dieses Vorhaben konkret in die Tat umgesetzt wird, beantwortete Aldi auf Nachfrage nicht.

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Druck machte Aldi bei seinen Lieferanten dieses Jahr bereits schon einmal. Im März berichtete die Verbraucherorganisation Foodwatch von einem ähnlichen Schreiben. Damals forderte Aldi Süd „Maßnahmen zur Reduzierung der Glyphosatgehalte in den an Aldi Süd gelieferten Eigenmarken zu ergreifen“. „Mittelfristig“ sollten die Produkte mit höchstens 20 Prozent der von der Europäischen Union erlaubten gesetzlichen Grenzwerte für Glyphosat-Rückstände belastet sein. Aldi handelt dabei nach dem ALRA-Prinzip (As Low As Reasonably Achievable). Zielvorgabe sind also nicht die gesetzlichen Höchstgrenzen der EU-Kommission, sondern geringstmögliche Werte.

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