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Airbnb muss deutschen Steuerfahndern Daten übermitteln

Ein irisches Gerichtsurteil hilft deutschen Finanzämtern, nicht deklarierten Einnahmen auf die Spur zu kommen. Vermietern drohen hohe Nachforderungen.

Privaten Vermietern von Ferienwohnungen auf der Plattform Airbnb droht Ärger mit der Steuerfahndung. Nach Informationen des Handelsblatts ist das Unternehmen nun erstmals gezwungen, Daten über Vermietungen an die deutschen Fahnder zu übermitteln. Das hat ein Gericht in Irland letztinstanzlich festgestellt.

Die Abwicklung läuft über die Hamburger Steuerfahndung. Damit geht ein langes Verfahren zu Ende. Bereits 2018 hatte das Bonner Bundeszentralamt für Steuern auf Hamburger Initiative eine sogenannte Gruppenanfrage in Irland gestellt, wo Airbnbs Unternehmenssitz ist.

In Bedrängnis kommen könnten jetzt solche Vermieter, die die Einnahmen aus der Vermietung nicht in ihrer Einkommensteuerklärung angegeben haben. Bei höheren Einnahmen fällt zudem Umsatzsteuer an.

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Die Hamburgische Finanzbehörde wollte auf Anfrage nicht namentlich bestätigen, dass es sich bei dem Unternehmen um Airbnb handelt. Die Behörde teilte jedoch mit, es gehe um „ein weltweit agierendes Portal“. Die Daten würden nun von der Steuerfahndung Hamburg ausgewertet und an die übrigen 15 Bundesländer weitergeleitet.

In Einzelfällen sei es denkbar, nicht erklärte Vermietungseinkünfte bis zu zehn Jahre in die Vergangenheit nachträglich zu besteuern. „Soweit Vermieter außerhalb von Hamburg betroffen sind, werden die Daten kurzfristig den zuständigen Ländern zur weiteren Überprüfung übermittelt“, heißt es in der Mitteilung.

Erstes erfolgreiches Ersuchen

„Bundesweit ist dies das erste erfolgreiche internationale Gruppenersuchen im Zusammenhang mit Vermietungsumsätzen über Internetplattformen. Damit ist ein wichtiger Durchbruch zur Aufhellung dieses erheblichen Dunkelfelds erreicht worden“, erklärte Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD). Das Verfahren habe sich hingezogen, da das Unternehmen und ausländische Behörden immer wieder Rückfragen gestellt hätten.

Irland lockt die Europazentralen von US-Internetkonzernen mit günstigen Steuerregelungen auf die Insel. Offiziell rühmt sich Airbnb bislang für Partnerschaften mit vielen Städten – die beim Thema Steuern offenbar bislang nicht gelten. Aktuell ist das Geschäft des US-Anbieters zudem durch die Coronakrise und die Reiseeinschränkungen stark beeinträchtigt. Dennoch strebt Airbnb wohl noch im laufenden Jahr einen Börsengang an.

Die Plattform steht schon länger besonders im Fokus der deutschen Behörden. Mehrere Städte regulieren inzwischen die Zahl der über das Portal angebotenen Ferienwohnungen. Daten aus den entsprechenden Ermittlungen gab bislang bereits etwa die Stadt München an Steuerfahnder weiter.

Nun dürfte sich ein noch kompletteres Bild für die Finanzämter ergeben. Üblicherweise hat solch ein Datenaustausch auch abschreckende Wirkung und motiviert zu Selbstanzeigen. Wie viele Steuermehreinnahmen zu erwarten sind, konnte die Hamburger Finanzbehörde nicht beziffern.

Airbnb reagierte zunächst nicht auf eine Anfrage. Seinen Vermietern gibt das Portal bislang lediglich folgenden Tipp zum Thema Steuern mit auf den Weg: „Wir empfehlen dir, dich an einen Steuerberater vor Ort zu wenden, wenn du weitere Informationen zu diesem Thema oder Hilfe bei der Erhebung der Mehrwertsteuer auf die von dir angebotenen Dienstleistungen benötigst.“