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AfW: Regierung will Versicherungsmakler abschaffen

Die geplante IDD-Umsetzung sei ein Frontalangriff auf den Berufsstand des unabhängigen Versicherungsmaklers, so der Branchenverband AfW. Dies sei der Versuch, einen der kundenorientiertesten Berufsstände unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes abzuschaffen.

„Makler sind von geld- und von Interessenskonflikten getriebene Egoisten, denen eine verbraucherorientierte Beratung nicht zugetraut werden kann und denen somit das Geschäftsfeld massiv beschnitten werden muss.“ Das, so der Bundesverband für Finanzdienstleistungen, sei offensichtlich die Meinung der Bundesregierung. Denn nur so könne man sich den Referentenentwurf zur EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) erklären. Mit ihm soll die Richtlinie bis zum 23. Februar 2018 in nationales Recht umgesetzt werden. Doch der Entwurf beinhalte einschneidende Eingriffe in das Berufsbild der Makler „unter dem fehlgeleiteten Leitbild des Verbraucherschutzes und unter evidentem Verfassungsbruch“, sagt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. Er verweist zum einen auf das geplante Provisionsabgabeverbot, welches im Grunde nur für Versicherungsmakler gelten solle: „Derzeit sieht das Gesetz in dem neuen Paragraf 48b Abs. 4 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bemerkenswerte Ausnahmen zugunsten des Ausschließlichkeitsvertriebes vor. Neben einer Bagatellgrenze von 15 Euro je Vertrag und Jahr heißt es: Das Provisionsabgabeverbot findet keine Anwendung, soweit die Zahlung an den Kunden ‚zur dauerhaften Leistungserhöhung oder Prämienreduzierung des vermittelten Vertrages verwendet wird‘. Beide Ausnahmen dienen ausschließlich der Ermöglichung einer einfachen Umgehung des Provisionsabgabeverbots durch Versicherungsgesellschaften.“ Versicherungsmakler würden dagegen regelmäßig nicht in der Lage sein, diese Ausnahmetatbestände zu erfüllen.

Zudem sehe der Gesetzesentwurf vor, dass sich Versicherungsmakler für ihre Tätigkeit nur noch durch Versicherungsunternehmen vergüten lassen dürfen. „Hier handelt es sich um einen klaren Eingriff in Artikel zwölf Grundgesetz (Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb). Der AfW hält diesen Eingriff weder für erforderlich noch für angemessen. Der AfW ist sich sicher, dass diese Bedenken im parlamentarischen Verfahren, spätestens jedoch vor dem Bundesverfassungsgericht, ihre Berücksichtigung finden werden.“

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Doch damit noch nicht genug: Der für den Versicherungsmakler gefährlichste Punkt im Referentenentwurf sei die Kundenabwerbungsklausel: Gut getarnt und „ohne jede Erläuterung in der Gesetzesbegründung und ohne, dass die IDD das so verlangen würde“, werde Versicherungsunternehmen und ihren Angestellten und Vertretern der Freibrief gegeben „die Kunden der Versicherungsmakler jederzeit direkt anzusprechen“. Versicherern werde nun die Pflicht ins Gesetz geschrieben ihre Kunden auch nach Vertragsschluss nach Wünschen und Bedürfnissen zu befragen und sie zu beraten – „und zwar auch, wenn der Kunde bereits von einem Makler betreut wird“. „Mit Inkrafttreten des Gesetzes in der jetzigen Form muss also jeder Makler damit rechnen, dass Ausschließlichkeitsvertreter unmittelbar auf die Maklerkunden zugehen, um sie – mit der Möglichkeit der Provisionsabgabe ausgestattet – abzuwerben. Der AfW wird diesen Angriff auf die Bestände seiner Mitglieder keinesfalls hinnehmen und sich für eine entsprechende Korrektur einsetzen“, verspricht Wirth. Derzeit erlebe man den Versuch einer den europäischen Vorgaben zuwider laufende Überregulierung - zulasten der einzigen Berufsgruppe, die in breiter Fläche verbraucherschützend im Versicherungsvertrieb tätig sei. Wirth fordert daher eine Rückkehr zum Ursprungsgedanken der IDD – „der Mindestharmonisierung der nationalen Vorschriften für den Versicherungsvertrieb und dem Verbraucherschutz“.

(TL)