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AfW: Kampagne für freie Finanzdienstleister

Der §34f der Gewerbeordnung steht auf der Kippe. Die Bedeutung und die Vorteile freier Finanzdienstleistung soll jetzt eine Kampagne der AfW unterstreichen.

„Im nächsten Jahr entscheidet der Bundestag über den Fortbestand der Ausnahmeregelung §34f der Gewerbeordnung“, berichtete Christian Waigel, Partner und RA der renommierten Kanzlei GSK Stockmann & Kollegen, im Gespräch mit FundResearch. Der gesamte deutsche Kreditausschuss, in dem Banken und Sparkassen vereint sind, sei jedoch mittlerweile gegen diese Ausnahmen.

Unterstützung erhalten die über 30.000 freien Finanzdienstleister vom Bundesverband Finanzdienstleistung e.V., kurz AfW, jetzt mit einer Werbekampagne. Unter dem Motto: „BESSER OBJEKTIV BERATEN.“ möchte der Verband die „tagtäglich tausendfach erbrachten sehr guten Beratungsdienstleistungen von freien Finanzdienstleistern“ in den Vordergrund stellen und so ihre Bedeutung unterstreichen. Durch Plakate, Werbebanner und Aktionskarten soll das Thema „Objektivität“, durch das sich freie Finanzdienstleister auszeichnen würden, hervorgehoben werden. „Das (Other OTC: DASX - Nachrichten) ist ein Vorteil, den Ausschließlichkeitsorganisationen oder Banken nicht bieten können und der unseren Kunden klar zum Vorteil gereicht“, so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.

Vermittler und Berater könnten ab sofort den Vorteil einer hohen Beraterqualität durch das Logo der Kampagne auf ihrer Website oder ihren Unterlagen deutlich machen. Das Bestellformular sowie weitere Informationen finden Vermittler/Berater auf der Homepage des Verbandes.

(TL)