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AfD streitet über drohende Beobachtung – Gauland weist Höcke zurecht

Thüringens AfD-Chef Höcke nennt die Angst seiner Partei vor einer Beobachtung „politische Bettnässerei“ – und erntet dafür Kritik von Parteichef Gauland.

In der AfD ist ein Streit über eine mögliche Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz entbrannt. Anlass sind verschiedenen Äußerungen aus dem rechtsnationalen Flügel der Partei.

So nannte etwa Thüringens AfD-Chef Björn Höcke am Samstag auf einem Landesparteitag die Angst vor einer geheimdienstlichen Beobachtung „politische Bettnässerei“. Wenn Parteimitglieder glaubten, dass Begriffe wie Volk oder Altparteien nicht mehr gebraucht werden sollten, um eine Beobachtung der AfD zu verhindern, sei das politische Narretei.

AfD-Bundesparteichef Alexander Gauland wies die Äußerungen als „falsch und in keiner Weise zielführend“ zurück. Er würde diese Worte nicht verwenden, sagte Gauland am Montag in Berlin bei einer Pressekonferenz zum Thema „Die AfD, der Verfassungsschutz und die Meinungsfreiheit in Deutschland“.

Für die AfD steht eine mögliche geheimdienstliche Beobachtung schon länger im Raum. Der Bundesverfassungsschutz geht ebenso wie die Verfassungsschutzämter der Länder der Frage nach, ob die AfD eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellt und deswegen observiert werden sollte. Eine Entscheidung soll bis Ende des Jahres fallen.

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Die Partei richtete vorsorglich eine Arbeitsgruppe zur Abwehr der drohenden Observierung ein und beauftragte den Rechtswissenschaftler Dietrich Murswiek mit der Erstellung eines Gutachtens zu der Problematik. Nachdem Inhalte des Gutachtens mit Handlungsempfehlungen an die AfD öffentlich wurden, bekräftigten parteiübergreifend Politiker der anderen Parteien die Forderung nach einer Beobachtung der Rechtspopulisten.

Wie Höcke wandte sich vor diesem Hintergrund auch AfD-Rechtsaußen André Poggenburg gegen die „Ängstlichen und Zauderer“ in seiner Partei, die damit einen „enormen Flurschaden“ anrichteten. „Dem widersetzen sich echte deutsche Patrioten“, schrieb er auf seiner Facebook-Seite. Für zusätzlichen Zündstoff sorgt der sogenannte „Stuttgarter Aufruf“ – eine Initiative mehrere AfD-Politiker, die sich über den Umgang des Bundesvorstands mit eigenen Mitgliedern am rechten Rand beklagen und deshalb „Denk- und Sprechverbote“ ablehnen.

In der Berliner AfD sorgen insbesondere die Aussagen von Höcke und Poggenburg für großen Unmut. „Wer das, was jetzt auf die AfD auch intern zukommt, als Bettnässerei, Feigheit oder sonstwie zerredet oder abwehren will, schadet der Partei“, schreibt der Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Frank-Christian Hansel, in seinem Blog. Zumindest der Partei, wie er sie sehe und die „übergroße Mehrheit“ der Funktionäre, Mitglieder und Wähler sie haben wolle. „Von Ängstlichkeit kann da nur reden, dem eine rechte Sekten- oder Splitterpartei am Ende genug wäre, weil er die (…) Konsequenzen zu tragen bereit ist“, so Hansel.

Problem-Mitglieder verlassen die AfD

Als mögliche Konsequenzen führte Hansel an, dass im Fall eine Beobachtung der Partei „in kürzester Zeit nahezu alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes diese Partei“ verließen. Soldaten, Polizisten, Justizvollzugsbeamte, Richter müssen damit rechnen, bei einem weiteren Verbleib dienstrechtlich belangt zu werden. „Beamte können aus Beamtenverhältnis entfernt werden“, so Hansel. Selbst pensionierte Staatsdiener könnten ihre Beamtenpension verlieren.

Die AfD hat inzwischen ein zweites Gutachten bei dem Staatsrechtler Murswiek in Auftrag gegeben, um alle diese Fragen klären zu lassen, teilte der AfD-Bundestagsabgeordnete Roland Hartwig mit. Hartwig leitet die vom AfD-Bundesvorstand eingesetzte „Arbeitsgruppe Verfassungsschutz“.

Um nicht in den Fokus des Verfassungsschutzes zu geraten, hat die AfD in den vergangenen Wochen mehrere problematische Mitglieder dazu bewegt, die Partei zu verlassen, wie der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen bei der Pressekonferenz in Berlin sagte. Er erklärte, idealerweise gelinge es, Mitglieder, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung stellten, dazu zu bringen, die AfD aus freien Stücken zu verlassen, „das ist auch in den letzten Wochen bei einigen gelungen“.

Wo dies nicht möglich sei, müsse man ein Parteiausschlussverfahren anstrengen. Die AfD werde sich aber durch eine möglicherweise drohende Beobachtung durch den Verfassungsschutz „nicht in eine Welle von Ausschlussverfahren hineindrängen lassen“.

Laut Hartwig hat die AfD inzwischen die Bürgerbewegung Pro Chemnitz auf ihre „Unvereinbarkeitsliste“ gesetzt. Wer einer Organisation angehört, die auf dieser Liste steht, darf nicht Mitglied der AfD werden.
Angehörige von Pro Chemnitz hatten sich im September einer Kundgebung in Chemnitz angeschlossen, die von den AfD-Landesverbänden Sachsen, Brandenburg und Thüringen organisiert worden war. Der Chef von Pro Chemnitz, Martin Kohlmann, wird laut Medienberichten vom sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz als Teil der rechtsextremistischen Szene beobachtet.

CSU: AfD-Beobachtung prüfen

Andere Parteien trauen den Abgrenzungsversuchen der AfD nicht. Der innenpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Volker Ullrich, plädiert daher dafür, eine Beobachtung der Partei in Erwägung zu ziehen. „Es zeigt sich immer deutlicher, dass sich die AfD in ihrer Breite zunehmend radikalisiert“, sagte Ullrich dem Handelsblatt.

Über die Beobachtung der Partei müssten zwar die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern in eigener Zuständigkeit entscheiden. Die neuesten Entwicklungen gäben jedoch „sicherlich Anlass, dass eine Beobachtung zumindest geprüft wird“, fügte Ullrich mit Blick auf das AfD-Gutachten hinzu.

Der Leipziger Staatsrechtler hält eine Beobachtung der AfD unter bestimmten Umständen für möglich. „Grundsätzlich dürfte die Beobachtung auf einzelne Abgeordnete zu beschränken sein“, sagte Degenhart dem Handelsblatt. „Wenn allerdings erkennbar wird, dass diese bestimmenden Einfluss ausüben, kann meines Erachtens auch die Partei selbst Beobachtungsobjekt sein.“

Hierfür könnten nach Ansicht Degenharts Aussagen im Parteiprogramm Anhaltspunkt sein oder aber auch die mangelnde Distanz beziehungsweise ein gemeinsames Auftreten der AfD mit teilweise als rechtsextrem geltenden Gruppierungen. Als Beispiel nannte der Staatsrechtler den „Trauermarsch“ in Chemnitz Anfang September. Die Veranstaltung, an der auch Demonstranten der rechten Bürgerbewegung Pro Chemnitz teilgenommen hatten, war von den AfD-Landesverbänden Brandenburg, Sachsen und Thüringen gemeinsam mit der islamfeindlichen Pegida-Bewegung organisiert worden.

Dass eine Beobachtung einzelner Abgeordneter den Verfassungsschutz zulässig sein könne, habe das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, sagte Degenhart weiter. Allerdings nur unter engen Voraussetzungen, da sie einen „intensiven Eingriff in das freie Mandat darstellt“, erläuterte der Jurist. „Die Beobachtung einer Partei würde einen entsprechend intensiven Eingriff in deren verfassungsmäßige Rechte auf freie politische Betätigung bedeuten.“