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AfD kritisiert mögliche Pflegebonus-Ausnahme für Ungeimpfte

BERLIN (dpa-AFX) - Die AfD hat die geplante Ausgestaltung des Pflegebonus scharf kritisiert. Konkret geht es um eine Formulierung in der Begründung zum dazu vorliegenden Gesetzentwurf für den Bereich der Pflegeheime: "Keine Sonderleistung erhalten Beschäftigte, die aufgrund eines Tätigkeitsverbots nach § 20a Absatz 5 des Infektionsschutzgesetzes zum Stichtag am 30. Juni 2022 zwar beschäftigt, aber nicht tatsächlich tätig sind", heißt es dort.

Laut Infektionsschutzgesetz können Behörden Tätigkeitsverbote aussprechen, wenn Beschäftigte aus dem Gesundheits- oder Pflegebereich keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen. Diese sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt seit Mitte März. Die AfD-Gesundheitspolitikerin Christina Baum sagte, der Ausschluss von Sonderzahlungen für Ungeimpfte sei ein Skandal. "Wohlverhalten wird belohnt, kritisches und eigenverantwortliches Handeln bestraft."

Auf Nachfrage, ob es zutreffe, dass ungeimpfte Beschäftigte, die gemäß einrichtungsbezogener Impfpflicht ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben dürfen, keinen Bonus bekämen, antwortete ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums, mit dem Bonus sollten die Leistungen in der Vergangenheit und gleichzeitig der Verbleib der Beschäftigten in der Pflege trotz der Belastungen durch die Corona-Pandemie besonders gewürdigt werden.

"Der Gesetzentwurf sieht daher vor, dass Vollzeitbeschäftigte einen Anspruch auf den Corona-Pflegebonus haben sollen, die im Zeitraum vom 1. November 2020 bis einschließlich zum 30. Juni 2022 mindestens drei Monate in einer zugelassenen oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung tätig waren." Voraussetzung sei außerdem, dass die Beschäftigten am 30. Juni 2022 in oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung beschäftigt und tätig seien.

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Der Sprecher wies darauf hin, dass sich der Gesetzentwurf zum Pflegebonus noch im Beratungsverfahren befinde und die endgültige Beschlussfassung abzuwarten bleibe. Änderungen sind bis zur Verabschiedung im Bundestag noch möglich. Der Gesundheitsausschuss will sich am 27. April in einer öffentlichen Anhörung mit dem Entwurf befassen. In Kraft treten soll das Gesetz Ende Juni.

Pflegekräfte sollen den Plänen der Ampel-Koalition zufolge für ihren Einsatz während der Corona-Pandemie einen Bonus von bis zu 2500 Euro erhalten. Dafür will der Bund eine Milliarde Euro bereitstellen - je zur Hälfte für den Klinikbereich und die Altenpflege.

Bei den Altenpflegekräften sollen Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung laut Gesetzentwurf den höchsten Bonus in Höhe von bis zu 550 Euro erhalten. Bis zu 370 Euro sollen Beschäftigte bekommen, die mindestens 25 Prozent ihrer Arbeitszeit betreuend oder pflegend tätig sind.

Im Klinikbereich sollen Krankenhäuser und deren Beschäftigte profitieren, die im vergangenen Jahr besonders viele Corona-Patientinnen und -Patienten behandelten, die beatmet werden mussten. Sie sollen das Geld gestaffelt an die Krankenpflegekräfte verteilen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte gesagt, Fachpflegekräfte im Intensivbereich bekämen nach vorläufigen Berechnungen mindestens 2500 Euro, Fachpflegekräfte 1700 Euro und Kräfte der Langzeitpflege etwa 550 Euro.