Werbung
Deutsche Märkte öffnen in 2 Stunden 53 Minuten
  • Nikkei 225

    37.098,38
    -981,32 (-2,58%)
     
  • Dow Jones 30

    37.775,38
    +22,07 (+0,06%)
     
  • Bitcoin EUR

    58.459,07
    +141,77 (+0,24%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.274,39
    +388,85 (+42,15%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.601,50
    -81,87 (-0,52%)
     
  • S&P 500

    5.011,12
    -11,09 (-0,22%)
     

AfD-Fraktion klagt in Karlsruhe wegen Corona-Hilfsmilliarden der EZB

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die AfD im Bundestag klagt wegen der gewaltigen Corona-Nothilfen der Europäischen Zentralbank (EZB) in Karlsruhe. Die Fraktion habe am Freitag beim Bundesverfassungsgericht eine sogenannte Organklage gegen Bundestag und Bundesregierung eingereicht, teilte ihr haushaltspolitischer Sprecher Peter Boehringer mit. Die Notenbank überschreite in offensichtlicher Weise die Grenzen, die Karlsruhe aufgestellt habe, um die Einhaltung der europäischen Verträge sicherzustellen. Ein Sprecher des Gerichts konnte den Eingang der Klageschrift zunächst nicht bestätigen.

Angesichts der verheerenden wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie hatte die EZB im März ein Notkaufprogramm für Anleihen aufgelegt. Das "Pandemic Emergency Purchase Programme" (PEPP) soll so lange laufen, bis der EZB-Rat die Krise für bewältigt hält, nach derzeitigem Stand mindestens bis Ende Juni 2021. Das Volumen wurde Anfang Juni um 600 Milliarden auf 1,35 Billionen Euro fast verdoppelt. Um für die Käufe mehr Spielraum zu haben, ist die Notenbank auch bereit, ihre selbst gesetzten Grenzen aufzuweichen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte erst Anfang Mai mehreren Klagen gegen Staatsanleihenkäufe der EZB in Billionenhöhe überwiegend stattgegeben - die Notenbank überspanne damit ihr Mandat für die Geldpolitik. In diesem Verfahren ging es um 2015 gestartete Anleihenkäufe zur Ankurbelung von Inflation und Konjunktur (PSPP-Programm). Der inzwischen ausgeschiedene Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle hatte bei der Urteilsverkündung ausdrücklich betont, dass die Corona-Hilfen nicht Gegenstand der Entscheidung waren.

Die AfD-Abgeordneten meinen, die Bundesregierung hätte das PEPP-Programm wegen der "offenkundigen Vertragsverletzungen" unterbinden müssen. Der Bundestag habe es versäumt, die Regierung dazu zu verpflichten. Nach Auskunft des Verfassungsgerichts sind bisher noch keine anderen Klagen gegen die Nothilfen anhängig.