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AfD-Bundesschatzmeister Fohrmann ist zurückgetreten

BERLIN (dpa-AFX) - Der langjährige Bundesschatzmeister der AfD, Klaus Fohrmann, hat sein Amt niedergelegt. Der Hamburger habe am Samstag bei einem Parteikonvent erklärt, er wolle aus persönlichen Gründen zurücktreten, sagte AfD-Sprecher Bastian Behrens der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Das Amt werde nun sein Stellvertreter Carsten Hütter übernehmen. Fohrmann war erst Ende November beim Bundesparteitag in Braunschweig mit fast 85 Prozent der Stimmen wiedergewählt worden. Er hatte sich damit deutlich gegen einen Gegenkandidaten durchgesetzt.

Der 1952 geborene Fohrmann kümmerte sich seit langem um die Finanzen der von zahlreichen Spendenaffären geschüttelten AfD. Beim ersten Bundesparteitag 2013 wurde er zum Bundesrechnungsprüfer gewählt, zwei Jahre später zum Bundesschatzmeister. Er hat seit mehr als 30 Jahren eine eigene Steuerberaterpraxis in Hamburg. Im vergangenen April bestätigte die Staatsanwaltschaft Berlin Ermittlungen gegen Fohrmann wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Parteiengesetz.

"Ich bin dafür angetreten, die finanzielle Grundlage dieser Partei in Ordnung zu halten", hatte Fohrmann in seiner Vorstellung beim Bundesparteitag in Braunschweig gesagt, bevor ihn die Delegierten bei der Wahl mit einem hohen Vertrauensvorschuss ausstatteten. Er mahnte: "Die finanzielle Grundlage muss geklärt sein, damit wir alle das erreichen können, was wir uns vorgenommen haben."

Allerdings ist die AfD von einer geklärten finanziellen Grundlage ein gutes Stück entfernt. Ihre Finanzlage ist seit längerem angespannt. Kurz vor Weihnachten bat sie ihre Mitglieder einem Medienbericht zufolge um zusätzliches Geld. Mehrere Parteispendenaffären können die rechtspopulistische Partei noch teuer zu stehen kommen.

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So verhängte die Bundestagsverwaltung wegen Gratis-Werbeaktionen des Schweizer Unternehmens Goal AG für den heutigen Bundesvorsitzenden Jörg Meuthen in einem Landtagswahlkampf eine Strafzahlung von rund 270 000 Euro. Es ging dabei um Plakate, Flyer und Anzeigen, was die Bundestagsverwaltung als illegale Parteispende wertete. Eine Klage der AfD gegen diese Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Berlin vor kurzem zurückgewiesen. In einem ähnlich gelagerten Fall um den heutigen Europaabgeordneten Guido Reil beträgt die verhängte Strafzahlung rund 133 000 Euro.

Auch Zuwendungen aus der Schweiz in Höhe von rund 132 000 Euro an den AfD-Kreisverband am Bodensee der Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel werden untersucht. Sollte die Bundestagsverwaltung auch bei diesen, für Weidels Bundestagswahlkampf vorgesehenen Zahlungen ein illegales Vorgehen sehen und wie üblich eine Strafe in dreifacher Höhe verhängen, würde dies die AfD mit weiteren 396 000 Euro treffen.

Für diese und nicht auszuschließende weitere Fälle hat die AfD nach früheren Angaben Fohrmanns Rücklagen in Höhe von insgesamt einer Million Euro gebildet.