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Ad-hoc

Ad-hoc-Mitteilungen sind Unternehmensmitteilungen, die Neuigkeiten enthalten, die dazu geeignet sind, den Börsenkurs der jeweiligen Aktien oder anderer Finanzinstrumente erheblich zu beeinflussen. Börsennotierte Unternehmen sowie sonstige Emittenten von Finanzinstrumenten müssen laut Wertpapierhandelsgesetz entsprechende Informationen unverzüglich veröffentlichen.

Die Pflicht börsennotierter Unternehmen zur regelmäßigen Veröffentlichung von Ad-hoc-Mitteilungen und Geschäftsberichten wird als Publizitätspflicht bezeichnet. Je nach Börsensegment unterscheiden sich die im Rahmen der Publizitätspflicht zu erfüllenden Anforderungen deutlich. So gibt es im Freiverkehr keine Publizitätspflicht, weil der Freiverkehr kein sogenannter organisierter Markt im Rahmen des HGB darstellt. Im Prime Standard, dem Börsensegment mit den höchsten Publizitätsanforderungen, ist eine Veröffentlichung von Ad-hoc-Mitteilungen und Quartalsberichten hingegen auf Deutsch und Englisch vorgeschrieben. Durch die Publizitätspflicht will der Gesetzgeber gewährleisten, dass alle Marktteilnehmer zeitnah von wichtigen Entwicklungen erfahren. Dadurch soll vermieden werden, dass es zu größeren Unterschieden beim Informationsstand der Anleger kommt, wodurch besser informierte Marktteilnehmer erhebliche Vorteile hätten. Ad-hoc-Mitteilungen dienen also insbesondere dazu, den Informationsstand von schlechter informierten Anlegern zu verbessern.

Die Überwachung der Publizitätspflicht erfolgt durch die BaFin. Bei Verstößen können erhebliche Geldbußen gegen die jeweiligen Unternehmen verhängt werden. Ad-hoc-Mitteilungen dürfen nur wirklich kursrelevante Informationen enthalten. Weitergehende Erläuterungen können die Unternehmen beispielsweise in Form zusätzlicher Pressemitteilungen veröffentlichen.

Die Verbreitung von Ad-hoc-Mitteilungen erfolgt häufig durch Dienstleister, die sich speziell auf diese Aufgabe spezialisiert haben. Aktuelle Ad-hoc-Mitteilungen können im Nachrichtenbereich von Yahoo! Finanzen abgerufen werden.

Die Pflicht börsennotierter Unternehmen zur regelmäßigen Veröffentlichung von Ad-hoc-Mitteilungen und Geschäftsberichten wird als Publizitätspflicht bezeichnet. Je nach Börsensegment unterscheiden sich die im Rahmen der Publizitätspflicht zu erfüllenden Anforderungen deutlich. So gibt es im Freiverkehr keine Publizitätspflicht, weil der Freiverkehr kein sogenannter organisierter Markt im Sinne des HGB ist. Im Prime Standard, dem Börsensegment mit den höchsten Publizitätsanforderungen, ist eine Veröffentlichung von Ad-hoc-Mitteilungen und Quartalssberichten hingegen auf Deutsch und Englisch vorgeschrieben.