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Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III sollen noch im Februar erfolgen

Peter Altmaier gerät wegen des schleppenden Starts der Überbrückungshilfe III unter Beschuss aus den eigenen Reihen. Doch der Wirtschaftsminister hält die Kritik für ungerechtfertigt.

Die Liste der Kritiker ist lang: Armin Laschet, CDU-Vorsitzender und NRW-Ministerpräsident, beklagte sich am Dienstag ebenso wie CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt über die schleppende Auszahlung der Überbrückungshilfe III. Zuvor hatte die „Bild“-Zeitung berichtet, Bundeskanzlerin Angela Merkel sei „schwer verärgert“ darüber, dass es bei dem Thema nicht vorangehe. Mehrere Landesminister nahmen Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) ebenfalls unter Beschuss.

Zwar ist Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) gemeinsam mit Altmaier für die Hilfen zuständig. Den größten Teil Kritik zieht jedoch der Wirtschaftsminister auf sich, weil sein Haus die praktische Abwicklung übernommen hat.

Altmaier versteht die Aufregung nicht. Er verweist auf den Beschluss der Konferenz der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten vom 19. Januar. Darin heißt es, die Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III „werden im Monat Februar erfolgen“, die abschließenden Auszahlungen durch die Länder würden „im Monat März erfolgen“. Dieser Zeitplan gelte weiterhin, sagte eine Ministeriumssprecherin.

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In Regierungskreisen hieß es, man sei zuversichtlich, dass Antragstellung und Abschlagzahlungen in dieser Woche starten können. Die Überbrückungshilfe III wird für die Monate November 2020 bis Juni 2021 gewährt. Sie kann jedoch noch nicht beantragt werden.

Das Bundeswirtschaftsministerium verweist auf die komplizierten Abstimmungen mit den Bundesländern, parallel müssten beihilferechtliche Fragen mit der EU-Kommission geklärt werden. Beide Prozesse seien „zeitaufwendig und komplex“, heißt es im Wirtschaftsministerium.

Um zu gewährleisten, dass dennoch schnell Geld bei den Betroffenen ankomme, habe das Ministerium bereits bei der Novemberhilfe das Instrument der Abschlagzahlungen über die Bundeskasse etabliert, das auch bei der Überbrückungshilfe III zum Einsatz kommt. Dies sei ein „zentrales Entgegenkommen gegenüber den Ländern“.

Obwohl die Überbrückungshilfe III wie auch die anderen Corona-Hilfsprogramme für die Wirtschaft aus Bundesmitteln finanziert werden, müssten entsprechend der grundgesetzlichen Aufgabenteilung die Länder die Programme verwalten, umsetzen und auszahlen. „Der Bund geht mit den Abschlagszahlungen quasi in Vorleistung“, heißt es im Wirtschaftsressort.

Reibungsverluste zwischen den Ministerien

Doch nicht nur der Abstimmungsbedarf zwischen Bund und Ländern erschwert die Umsetzung. Auch zwischen den zuständigen Ministerien kommt es zu erheblichen Reibungsverlusten. Schon bei der Umsetzung der Überbrückungshilfe II und der November- und Dezemberhilfen konnte man sich nicht einigen. Damals hatte das Wirtschaftsressort angeregt, die Finanzämter mit der Auszahlung zu betrauen. Der Vorschlag scheiterte aber am Widerstand des Finanzministeriums.

Auch bei der Ausgestaltung der Überbrückungshilfe III waren sich die beiden Häuser nicht sogleich einig. In Verhandlungskreisen hieß es, das Finanzressort habe die mit der Überbrückungshilfe III eingeführten Abschreibungsmöglichkeiten für Saisonware weitaus restriktiver handhaben wollen als das Wirtschaftsressort. Erst vor wenigen Tagen konnten man sich verständigen. Letztlich setzte sich das Wirtschaftsministerium durch.

Beobachter aus der Wirtschaft erkennen darin ein Muster: Das Finanzministerium sei bestrebt, die Kriterien für die Gewährung der Hilfen möglichst eng zu fassen, um den Haushalt zu schonen. Die Ankündigung von Finanzminister Scholz, er werde im Kampf gegen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie die „Bazooka“ einsetzen, erweise sich in der Praxis mitunter als reichlich übertrieben.