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Abmahnung bekommen? So verhalten Sie sich richtig

Anfechten oder nicht?

Abmahnungen können nicht nur schriftlich, sondern auch mündlich erfolgen. (Bild: Gettyimages)
Abmahnungen können nicht nur schriftlich, sondern auch mündlich erfolgen. (Bild: Gettyimages)

Wer in seinem Job eine Abmahnung bekommt, steht praktisch kurz vor dem Rauswurf. Dennoch gilt für Arbeitnehmer in diesem Fall: Ruhe bewahren.

Es gibt wahrscheinlich nur wenige Dinge, die unangenehmer sind, als von seinem Vorgesetzten eine Abmahnung zu bekommen. Jedoch erhalten viele Arbeitnehmer jedes Jahr eine solche Maßregelung vom Chef. Die Gründe: Weil sie sich einen Fehltritt erlaubt oder ihren Job vernachlässigt haben.

Nach einer Abmahnung gilt es für Betroffene umso mehr, sich korrekt zu verhalten. Immerhin ist sie ein Hinweis, dass der Chef eventuell schon über eine Kündigung nachgedacht hat. Falsch wäre es in dieser Situation, mit Unverständnis oder Rechtfertigungsversuchen zu reagieren. Stattdessen sollte man das Abmahnungsschreiben erst einmal akzeptieren. In den allermeisten Fällen wissen die Betroffenen ohnehin, weswegen sie abgemahnt wurden. Auf die leichte Schulter nehmen sollte man die Abmahnung allerdings auch nicht.

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Falls Sie eine Abmahnung bekommen haben, lesen Sie den Inhalt unbedingt genau durch. Oft halten diese Schreiben einer kritischen Überprüfung nicht stand, weil die Begründungen zu vage formuliert sind: „Thomas H. arbeitet nachlässig“ ist kein gültiger Abmahngrund. Auch wenn ein Arbeitnehmer für eine Tätigkeit abgemahnt wurde, die vertraglich gar nicht in seinen Aufgabenbereich fällt, ist eine Abmahnung nicht wirksam.

Wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen und gegen eine Abmahnung vorgehen möchten, warten Sie dennoch lieber ab. Ein Rechtsstreit kann sich sehr zum Nachteil Ihres Arbeitsverhältnisses auswirken. Bei einer Anfechtung gibt es keine Fristen. Wenn Sie aus dem Unternehmen ausscheiden, können Sie die Abmahnung noch immer nachträglich vor Gericht bringen.

Eine Gegendarstellung können Sie jedoch in jedem Fall umgehend verfassen. Legen Sie Ihren Standpunkt sachlich und besonnen dar. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, diese neben der Abmahnung in Ihre Personalakte aufzunehmen. Außerdem besteht immer die Möglichkeit für ein persönliches Gespräch, wenn nicht mit dem Chef, dann mit dem Betriebsrat oder mit Arbeitskollegen, die unter Umständen Zeugen des Vorfalls waren, der zur Abmahnung geführt hat.

Zunächst stellt eine Abmahnung jedoch erst einmal eine Verwarnung dar, die an sich noch keine Konsequenzen hat. Wissen Sie richtig damit umzugehen, bleibt Ihnen die Kündigung in den meisten Fällen erspart.