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Abgeordnetenkammer in Italien stimmt für Haushaltsgesetz

ROM (dpa-AFX) - Die Abgeordnetenkammer in Italien hat das lange umkämpfte Haushaltsgesetz für 2021 verabschiedet und damit grünes Licht für milliardenschwere Corona-Hilfen im kommenden Jahr gegeben. Am späten Sonntagabend stimmten die Politiker in der größeren der beiden Kammern Italiens für das Gesetz. 298 Abgeordnete stimmten dafür, 125 dagegen, 8 enthielten sich. Für eine Mehrheit waren 212 Stimmen nötig.

Nun muss der Senat, die kleinere der beiden Kammern, noch zustimmen, um endgültig den Weg frei zu machen. Die Entscheidung muss noch in diesem Jahr fallen. Erwartet wird das Votum für den kommenden Mittwoch.

Der Zeitung "La Repubblica" zufolge hat der Senat angesichts dieser Frist kaum eine andere Wahl als zuzustimmen. Eine Änderung an dem Text würde das Gesetz wieder zurück in die Abgeordnetenkammer bringen. Mit einer Milliarde Euro will der Staat demnach zum Beispiel den Gesundheitsbereich unterstützen. Das Geld ist unter anderem für den Kauf von Impfstoffen und die Einstellung von Ärzten und Pflegepersonal bestimmt.

Weitere Milliarden-Hilfen sollen Unternehmen und Selbstständigen zur Verfügung stehen, die von der Pandemie am stärksten betroffen waren. Über Steuererleichterungen will die Regierung den digitalen Ausbau vorantreiben. Rund 3,7 Milliarden Euro sollen für den Bildungssektor ausgegeben werden. 30 Millionen Euro davon sollen dafür verwendet werden, die Abschlussprüfungen im kommenden Jahr unter Corona-sicheren Bedingungen zu organisieren.

Italien wurde von der Pandemie sehr hart getroffen. Bislang registrierten die Gesundheitsbehörden mehr als 2,04 Millionen Corona-Infektionen und rund 72 000 Menschen, die mit Sars-CoV-2 starben. Von Weihnachten bis Anfang Januar gelten in dem Land mit rund 60 Millionen Einwohnern strenge Ausgangsbeschränkungen um eine erneute Verbreitung des Virus zu vermeiden. Lediglich vom 28. bis 30 Dezember und am 4. Januar werden diese Regeln gelockert, so dass an diesen Tagen zum Beispiel auch Geschäfte des nicht-täglichen Bedarfs öffnen dürfen.