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Abgelehnte Landesliste: Grüne kündigen Beschwerde an

SAARBRÜCKEN (dpa-AFX) - Die saarländischen Grünen wollen gegen die Ablehnung ihrer Landesliste für die Bundestagswahl durch den Landeswahlausschuss vorgehen. "Es wird auf jeden Fall Beschwerde eingereicht", sagte die kommissarische Landesgeschäftsführerin Nadja Doberstein am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in Saarbrücken. Nach einer Beschwerde muss dann der Bundeswahlausschuss über die Zulassung der Liste entscheiden. "Ich gehe davon aus, dass das alles doch noch Bestand haben wird", sagte Doberstein.

Der Landeswahlausschuss im Saarland begründete die Nicht-Zulassung der Landesliste mit dem Ausschluss von Delegierten bei der Aufstellungsversammlung zur Liste. Dies sei ein schwerer Fehler gewesen und verletze das Demokratieprinzip.

Doberstein sagte, die 49 Delegierten vom Ortsverband Saarlouis seien ja nach einem Urteil des Bundesschiedsgerichts der Grünen ausgeschlossen worden. "Man geht ja davon aus, dass sich ein Bundesschiedsgericht sehr gut mit der Thematik befasst hat. Weil so was macht man nicht leichtfertig, Delegierte auszuschließen."

"Wir brauchen die Liste, denn das kann auch die Kanzlerkandidatur kosten", sagte sie. Denn ohne Landesliste könne man im Saarland nicht grün wählen. "Heißt: Die Stimmen für Grün aus dem Saarland gehen flöten." Bei der Bundestagswahl 2017 hatten die Grünen an der Saar 35 117 Zweitstimmen bekommen. Das entsprach 6,0 Prozent der abgegebenen Stimmen im Saarland.