Werbung
Deutsche Märkte öffnen in 5 Stunden 10 Minuten
  • Nikkei 225

    36.992,80
    -1.086,90 (-2,85%)
     
  • Dow Jones 30

    37.775,38
    +22,07 (+0,06%)
     
  • Bitcoin EUR

    57.392,77
    -587,52 (-1,01%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.282,80
    +397,26 (+43,46%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.601,50
    -81,87 (-0,52%)
     
  • S&P 500

    5.011,12
    -11,09 (-0,22%)
     

Abgeld

Das Abgeld (oder Disagio, Diskont oder Damnum) bezeichnet die Differenz zwischen dem Ausgabekurs eines Wertpapiers und seinem Nennwert oder die Differenz zwischen der (höheren) Rückzahlungssumme eines Darlehens und dem (niedrigeren) an einen Kreditnehmer ausgezahlten Betrag. Beispielsweise könnte eine Anleihe mit einem Nennwert von 100 Euro zu einem Kurs von 97 Euro begeben werden. Der Anleihegläubiger müsste zur Zeichnung also nur 97 Euro an den Wertpapieremittenten auszahlen, würde aber später eine Rückzahlungssumme von 100 Euro erhalten. Das Disagio beträgt in diesem Fall also drei Euro beziehungsweise drei Prozent. In der Regel wird das Abgeld in Prozent angegeben.

Das Disagio enthält beispielsweise Gebühren und Provisionen, mit denen die Darlehenssumme gleich zu Beginn des Kreditvertrages belastet wird. Außerdem kann das Disagio die Funktion vorausbezahlter Zinsen haben. Das Disagio verteuert also für den Darlehensnehmer beziehungsweise den Wertpapieremittenten die Verzinsung seiner Verbindlichkeit, während sich die Rendite des Gläubigers beziehungsweise Wertpapierkäufers erhöht.

Bei Optionsscheinen gibt das Abgeld an, um wie viel der Kauf des Optionsscheins günstiger ist als der direkte Bezug des Basiswerts.

Sofern Kreditverträge ein Disagio enthalten, muss das Disagio bei der Berechnung der effektiven Jahresverzinsung berücksichtigt werden. Relativ häufig ist ein Disagio bei Hypothekenkrediten. Aktien und GmbH-Anteile dürfen in Deutschland nicht mit einem Abgeld ausgegeben werden.