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Wenn eine Abbuchung schon als Zustimmung gilt: Mit diesem Trick umgehen Banken das BHG-Urteil zu Kontogebühren

Schon eine einfache Dienstleistung, wie Abbuchungen vom Konto, soll als Zustimmung gelten. (Symbolbild)
Schon eine einfache Dienstleistung, wie Abbuchungen vom Konto, soll als Zustimmung gelten. (Symbolbild)

Seit April 2021 dürften die Zahl der Kundenschreiben an ihre Banken massiv zugenommen haben. Denn damals entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass es unzulässig sei, Kunden nur über neue Gebührensätze, beispielsweise fürs Konto, zu informieren und das Schweigen als Zustimmung zu werten.

Laut dem Urteil bedarf es nun der aktiven Zustimmung der Kunden zu neuen Gebührensätzen. Doch was tun, wenn die Kunden sich nicht rühren auf die Anschreiben – sei es aus Protest, sei es aus Versehen?

Wie das Portal "Finanz-Szene" schreibt, greifen einige Banken dann zu findigen Ideen – und legen das Urteil etwas weiter aus, zu ihren Gunsten. So soll die Volksbank Ludwigsburg ihren rund 170.000 Kunden geschrieben haben, dass sie auch durch die Beauftragung einer "Dienstleistung" ihr Einverständnis signalisieren könnten, berichtet "Finanz-Szene". Demnach reicht schon eine Auszahlung, eine Überweisung oder das Bezahlen mit der Girocard, um dem neuen Preismodell zuzustimmen.

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Laut Recherchen von "Finanz-Szene" verfahren auch andere Institute ähnlich wie etwa die Stadtsparkasse München und die Hypo-Vereinsbank. Auch hier argumentieren die Banken gegen den Rechtsanspruch der Kunden damit, dass diese weiterhin ihr Konto nutzen würden und dadurch den Gebührenmodellen zustimmen würden.

Dieses Verhalten stößt bei Verbraucherschützern auf Kritik, die es als "abenteuerlich" einstufen. Eine erste Klage soll laut "Finanz-Szene" bereits eingereicht sein.

sr